Temporäres Halteverbot mit Schild gilt erst ab Sonntag. Trotzdem habe ich ein Knöllchen bekommen. Ist das rechtens?

Halteverbot - (Verkehrsrecht, Straßenverkehrsordnung, Halteverbot)

10 Antworten

Schau noch mal genau, wofür du das 'Knöllchen' bekommen hast!
Falls es tatsächlich wegen des Schildes war, dann würde ich Widerspruch einlegen.

Caztiell 
Fragesteller
 19.05.2017, 09:29

Hi, auf dem Knöllchen steht "Parken im absoluten Halteverbot", danke für die Antwort :)

Alleine durch das Bild lässt sich das nicht beurteilen.

Also wenn du dort geparkt hast , nicht mit den Rädern auf dem Gehweg , dann musst du Einspruch dagegen einlegen .

Auch ein Falscher Bußgeldbescheid  wird rechtskräftig wenn man keinen Einspruch einlegt !  

Was steht auf dem Knöllchen als Vorwurf drauf?

Wenn es sich auf das Parken im absoluten Halteverbot bezieht, ist es zu unrecht geschehen und du kannst Widerspruch dagegen einlegen.

Caztiell 
Fragesteller
 19.05.2017, 09:30

Hi, auf dem Knöllchen steht "Parken im absoluten Halteverbot", danke für die Antwort :)

Deepdiver  19.05.2017, 09:32
@Caztiell

Dann kannst du dagegen Widerspruch einlegen. Du hättest am besten davon ein Foto machen sollen, wo dein PKW mit auf dem Bild ist. Aber es muss auch so gehen.

martinzuhause  19.05.2017, 09:51
@Deepdiver

der zettel istz kein zusatzzeichen. der gilt damit nicht.

Ich denke auch, dass Du die Verwarnung (nicht Bußgeld) nicht wegen des Haltverbotes (es gibt kein "alsolutes Halteverbot") bekommen hast....auf dem Bild, würde sich z.B. das Parken auf dem Gehweg oder das Parken oder Halten, 5m vor dem Fußgängerüberweg anbieten....was steht den genau auf dem "Knöllchen"?

Naoscaire1916  19.05.2017, 09:56

Stop, muss mich korrigieren! Da das hier das Ende des Haltverbotes ist, fällt der Fußgängerüberweg raus.....oder hast Du nach diesem Schild geparkt? ...dann spielt das Schild keine Rolle!

Caztiell 
Fragesteller
 19.05.2017, 09:57

Doch auf dem Zettel steht nur "Parken im Hlteverbot" ;-)

claushilbig  02.07.2017, 03:40

es gibt kein "alsolutes Halteverbot"

Dann schau doch bitte mal in die StVO, Anlage 2, lfd.Nr. 62, wie da das Zeichen 283 heißt ...