Teilnahmepflicht an Klassenfahrt?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Ich muss nicht teilnehmen 100%
Ich muss teilnehmen 0%

7 Antworten

Ich muss nicht teilnehmen

Du musst definitiv nicht teilnehmen. Ich unterrichte an einer Bundeshandelsakademie und Schüler/innen haben das Recht zu sagen, dass sie nicht mit auf die Klassenfahrt wollen. Da eine Schulpflicht besteht, musst du dann allerdings am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen.

Viele Lehrer verweisen im Irrglauben auf das Schulgesetz §4.2, was jedoch hinfällig ist. Es gibt mehr als genügend richterliche Urteile, die besagen, dass ein Kind nicht aus Klassenfahrt gezwungen werden kann.

Ich selber habe während meiner Schulzeit zwei Klassenfahrten abgelehnt. Ich musste meine kranke Oma Zuhause beaufsichtigen, da sie keine 9 Stunden allein sein konnte. Bei der zweiten fand ich es eine Frechheit, dass ich wegen einer Klassenfahrt vom Leistungskurs Deutsch eine Woche lang auf sämtliche andere Fächer verzichten soll.

Nadelwald75  22.12.2014, 18:03

Hallo DoctorKoko,

nach meiner Kenntnis der Gesetzes- und Erlasslage ist die Teilnahme zumindest für nicht volljährige schulpflichtige Schüler verpflichtend, und nur unter bestimmten Umständen kann davon befreit werden.

Man müsste also zunächst wissen, welche Schule und welchen Jahrgang der Fragesteller besucht.

Ich lasse mich aber belehren und hätte deshalb mal gerne gewusst, auf welche richterlichen Urteile du dich berufst.

Ich muss nicht teilnehmen

Du musst nicht Teilnehmen Wollt selbst nicht hin und 4-5 andere Leute auch nicht. Eigentlich ist das keine Pflicht Teilzunehmen ^^.

Die Klassenfahrt ist Teil der pädagogischen Schulausbildung. Sie soll dazu dienen, den Klassenzusammenhalt zu fördern und Konflikte in einer anderen Atmosphäre vermeiden zu lernen.

Dass es immer exotischere Ziele sein müssen, ist nicht Sinn dieser Sache

Ich muss nicht teilnehmen

Du musst nicht auf eine Klassenfahrt wenn du nicht willst du kannst es ja auch mit deinem Rektor klären :)

Verzeihung !! Eine Umfrage über eine rechtlich eindeutige Situation halte ich für UNSINN !!!

Die ASchO (NRW) schreibt eindeutig vor, dass Teilnahmepflicht besteht, sofern nicht gravierende Gründe (z.B. regelmäßige Gesundheit erhaltende Einnahme von Medikamenten (Inhalationen, Infusionen...) u.a.) dagegen sprechen !

Bist du vor der Klassenfahrt nicht krank, hast du an ihr teilzunehmen; in o.g. Ausnahmefällen besteht die Verpflichtung, am Unterrich (wenn möglich - - - - >) in einer Parallelklasse teilzunehmen. PUNKTUM !

pk

hEc1599 
Fragesteller
 22.12.2014, 18:12
  1. Ich wohne in Bayern und nicht in NRW.

2.Wieso durfte ich dann bei bisherigen Klassenfahrten (z.B.letztes Jahr) entscheiden, ob ich daran teilnehmen will