Ist eine Klassenfahrt pflicht? (NRW)

12 Antworten

Nein, Pflicht kann und darf das nicht sein! Was soll(t)en sozial-schwache Personen denn machen => sowelche deren Finanzielle Situation sowas gar nicht zulässt??? Sollen die sich aufgrund einer Klassenfahrt etwa in Schulden wiederfinden??? Nein, das kann ich mir nicht vorstellen!!!

Fakt ist aber, dass man dann trotzdem der Schulpflicht unterliegt: entweder mit auf Klassenfahrt, oder aber in eine Parallelklasse.

Sofern man keine Schwierigkeiten in der Klasse mit irgendwelchen Mitschülern oder Lehrern hat, würde ich mitfahren, denn so ein (hoffentlich) ungezwungenes Verhalten erlebt man doch selten in der Klasse oder?!? Meinstens kennt man die anderen doch eher "zugeknöpft" und "anonym". Im Alltag wird es doch etwas anders sein und man lernt die Mitschüler von anderen Seiten kennen.

SabsiBabe  09.02.2011, 13:38

:-)

gogi1  09.02.2011, 13:41
@SabsiBabe

wer aus eine sozialschwachen familie kommt, bekommt die klassenfahrt meistens vom amt finanziert

DaSu81  09.02.2011, 13:50
@gogi1

Meistens ist aber nicht immer!!!

Zwingen kann dich keiner, das stellt schonmal fest! Du musst nur die Zeit, wo die andern weg sind, in der Schule sein - also in der Paralellklasse!

Ich würde dir aber raten, trotzdem mitzufahren solche Klassenfahrten sind immer lustig und die Klassengemeinschaft wird noch mehr zusammengebracht :) - ich rede aus Erfahrung :)

DaSu81  09.02.2011, 13:36

;-)

Eine klassenfahrt ist pflicht. Wenn du nicht mit fährst, kann der schulleiter dich von der schule schmeißen. Ich kenn es von meiner Freundin. Und in die parallelklasse kannst du auch nicht wechseln.

zur absicherung kannst du ja mal beim schulamt in eurer stadt anrufen. die telefonnummer müsstest du im internet finden. kannst de ja mal googeln

Natürlich ist die Teilnahme erstmal Pflicht, weil es sich um eine Schulveranstaltung handelt. Die Finanzen werden entweder über staatliche Stellen oder meistens den Förderverein einer Schule geregelt. Allerdings werden Klassenfahrten immer in der Klassenpflegschaft abgestimmt. Wenn Deine Eltern keinen Bock haben oder hatten dahin zu gehen, ist das ihr Problem, wenn ihnen das zu teuer geworden ist.

In besonderen Ausnahmefällen kann eine Befreiung von der Teilnahme erfolgen. Leider reicht aber ein Antrag der und ein Gespräch mit den Eltern, dann muss die Schule die Befreiung erteilen. Dann wirst Du in einer parallelen Gruppe unterrichtet.

Ich habe aber ehrlich gesagt aber noch keine vernünftigen Gründe gehört, warum man nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen sollte.

Gruß Joasch

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/WRL.pdf