tatsächliche Mieteinnahmen
Hallo alle zusammen!
Es gab schon viele Fragen zu diesem Thema, allerdings kenne ich mich sehr schlecht mit der Spezifität dieser Frage, deswegen wollte ich nochmals nachfragen...
Mein Mann spielt mit dem Gedanken eine Wohnung zu kaufen und dann zu vermieten.
Er will ein Kredit aufnehmen und monatlich ca. 1000€ + Mieteinnahmen zurückzahlen, die Wohnung will er für 500€ warm vermieten (München (Kreis)), das Haugeld ist ca. 180€, Nebenkosten 150€. (Mieteinnahmen 180€???)
Was müssten wir denn alles davon versteuern? Mein Mann wird noch den Steuerberater aufsuchen, ich wollte das Thema aber für mich persönlich verdeutlichen.
Danke Euch!
5 Antworten
Jetzt meine Rechnung:
Bei Wohnungskosten von 60000 und konstanter Miete von 500€ pro Monat und o.g. Nebenkosten, komme ich auf 170€ Mieteinnahmen. Pro Jahr sind das 2040€, wenn man ca. 30% Steuern zahlt, kommt man auf 1428€ netto pro Jahr. Wenn man dann noch den Wohnungspreis durch 1428€teilt kommt man auf ca. 42 Jahre, die man braucht um endlich ein wenig Gewinn machen zu können.
Stimmt das einigermaßen?? Ich muss das wissen, damit ich mit meinem Mann auf einer Ebene diskutieren kann.
Danke!
Mieteinnahmen für Miete und Nebenkosten
minus
Ausgaben für Strom, Wasser usw. also Nebenkosten
Zinsen für den Kredit Notarkosten (nur die für den Kredit)
Abschreibung der Wohnung (incl. für die Notarkosten der reinen Anschaffung)
Keine Rolle spielen das Hausgeld (erst dann, wenn es für igendetwas ausgegeben wird) und die Abzahlung für den Kredit.
Unbedingt vor(!!) so einem Projekt und dann noch mal kurz vor(!) der Notarunterschrift mit dem Stuerberater einen Geprächstermin ausmachen.
Vorher nachfragen, was eine Stunde Beratungsgespräch kostet.
Es sind vermutlich vor allem die Instandhaltungsrücklagen.
Oft werden von den Benutzern der Begriffe Hausgeld/Wohngeld dabei auch die gleichzeitig mit gezahlten Vorauszahlungen für gemeinsame Nebenkosten (Heizungswartung, Aufzug, Müll) gemeint.
das gehört zwar nicht zur Frage, aber für mich kommt mir das Verhältnis zwischen Kreditabzahlung und Mieteinnahmen zu hoch vor. Wie groß ist die Wohnung denn? 500,- € warm erscheint mir für Kreis München preiswert - oder ist es aufm Land??
Guckt euch die hiesigen Beiträge zur Bewertung der ETW an. Beschlüsse, Sanierungspläne, evt. Hausgeldrückstände, Höhe der Rücklage. Dies sind durchaus wichtige Kriterien und nicht nur Kredit und Rückzahlung.
es handelt sich um eine 1-Zimmer-Wohnung am Rand Münchens. Man kann sich nur für 500-550€ vermieten. so sind die Preise... Ich habe meinem Mann schon gesagt, dass der Kauf uns nicht reicher macht, da die Mieteinnahmen zu niedrig sind. Die Wohnung wird uns ca. 60000€ kosten, der eigentliche Gewinn beläuft sich pro Jahr auf ca. 2400€-Steuern, wenn nichts dazwischen kommt. Eine heikle Sache...
Von den Einnahmen werden die Ausgaben abgezogen und das was übrig bleibt (sozusagen der Gewinn) muss voll versteuert werden.
Einnahmen sind Miete und Nebenkosten. Ausgaben sind alle Kosten die man hat (Renovierung, Müllabfuhr, Reinigung, Heizöl, Fahrtkosten, Anzeigen, Bürokram, Steuerberater ... )
Kaufkosten, Zinsen und evtl. Abschreibung können ebenfalls abgezogen werden.
Aber am besten hilft natürlich der Steuerberater
Hallo Cherdak !Laut: http://www.fibucom.com/hausgeldabrechnung/1027-das-hausgeld-der-eigentumswohnung-was-gehoert-dazu.htmldarfst du das "Hausgeld" auf die Mieter umlegen. Das Hausgeld sind also im prinzip die Nebenkosten die der Mieter zu zahlen hat - wie ich das hier in dem Artikel verstanden habe. Ich bin selbst am suchen der Antwort =P :DSomit ist es wohl so zu verstehen, dass die Mieteinnahmen nur die Kaltmiete sind und voll auf dein Konto zu verbuchen sind und den Rest des in der Eigentümergemeinschaft festgelegten "Hausgeldes" - für Zentralheizung etc. wird auf den Mieter als Nebenkosten umgelegt. =)Bei nicht Korrekter Schlussfolgerung des obigen Artikels mich bitte schnell verbessern, danke !Ich hoffe ich konnte damit weiterhelfen.Gruß Eric
Zudem kann man die Zinsen für einen Kredit in der Steuererklärung von den Mieteinnahmen abziehen, damit weniger Einnahmen versteuert werden. =)
Hausgeld ist Betriebskosten (Müll, Grundsteuer, Regenwasserabgabe, Versicherungen, Kaminkehrer bei Thermen, Winterstreu, Rücklagenpauschale bei Eigentumswohnungen, usw.). Diese werden von der Steuer angerechnet, auch die Reparaturen. Die verbrauchsabhängigen NK zahlt der Mieter, auch die Heizung.
Man muß alles einreichen, mit Belegen. Einkommenssteuer auf die Kaltmiete fällt immer an. Oft lohnt das Vermieten nicht (mehr).
Ich lese hier immer wieder den Begriff Hausgeld. Für mich ist Wohngeld und Hausgeld ein und das selbe. Man sollte besser den Begriff Instandhaltungsrücklagen verwenden, dies ist hier wohl gemeint.