Stundenzettel nicht abgegeben?
Guten Abend,
ich habe jetzt einen Rechtsstreit mit meinem früheren Arbeitgeber.
Einen Stundenzettel habe ich nie eingereicht.
Diesen Stundenzettel sollte ich, der Kunde und nachher der Arbeitgeber unterzeichnen... Mir war das relativ egal und habe das alles vergessen wollen, zumal das Arbeitsverhältnis 12 Tage war und mit einem Aufhebungevertrag beendet wurde.
Im Dezember habe ich beim Fiskus um Lohnsteuerbescheinigungen gebeten (wegen Steuererklärung), und diese auch erhalten.
Der Arbeitgeber hat hinter meinem Rücken mit dem Finanzamt abgerechnet und mir natürlich nix gezahlt... Dies geht aus der Bescheinigung hervor.
Jetzt habe ich Klage vor dem Arbeitsgericht gemacht und würde gerne die Summe ggf. vollstrecken.
Dann hat die Firma Stellungnahme zur Klage abgeben:
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen gemäß § 10 Manteltarifvertrag iGZ wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht werden.
Ist der § 195 BGB ausser Kraft gesetzt, aus dem hervorgeht dass Lohnverjährung nach 3 Jahren ist?
Und haben Stundennachweise bzw. Stundenzettel keine Gewichtung? Die haben ohne trotzdem abgerechnet.
Ob diese trotzdem abbrechen können geht aus dem Arbeitsvertrag nicht hervor.
Bleibt mir eine Möglichkeit vor Gericht... vielleicht auch irgendein Schlupfloch?Irgendetwas?
Vielen Dank für Eure Hilfe :)
PS: Bitte nur qualifizierte Antworten. Es handelt sich um einen Streitwert, der einen Rechtsanwalt entbehrlich macht.
3 Antworten
Ist der § 195 BGB ausser Kraft gesetzt, aus dem hervorgeht dass Lohnverjährung nach 3 Jahren ist?
Im § 195 BGB steht, dass die "Regelmäßige Verjährungsfrist" drei Jahre beträgt.
Im Arbeitsrecht kann allerdings auch eine kürzere Frist vereinbart sein. Das ist einzelvertraglich, bzw. tarifvertraglich zulässig.
Wenn die Ausschlussfrist im Tarifvertrag drei Monate beträgt, ist das rechtlich gültig. Sie darf nur nicht kürzer sein.
Lies mal hier zu Ausschlussfristen:
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Ausschlussfristen.html
Ob ein Anwalt entbehrlich ist kommt auch darauf an wie gut du dich in der Materie aus kennst.
Ich würde aus dem Bauch heraus sagen dass es nicht so gut aussieht. Wenn der Lohn nach Stundenzetrwlb abgerechnet wird und du keine Zettel ein reichst fehlt zumindest die Abrechnungsgrundlage.
Da wird es sehr darauf ankommen wie der Vertrag geschrieben ist. Ich würde es daher nicht wagen ohne Anwalt dagegen vorzugehen. 12 Tage sind ja nicht mal ein halber Monat, und eine Zeitarbeitsfirma zählt ja auch nicht so sehr gut. Da würde ich auf jeden Fall vorher Prüfen lassen ob sich der Rechtsweg dafür lohnt.
Du reichst wegen 12 Tage Arbeit mit Klage ein vor Gericht?... Das nenne ich mal rausgeschmissenes Geld
Ist mir egal, ich kann nur den Kopf schütteln, dass man dafür Gerichte bemüht......kein Wunder wenn Prozesse so lange dauerrn, weil Leute wie du, wegen Kleinigkeiten klagen.
Du bist so schlecht informiert... Das ist erst einmal unfassbar. Die Güteverhandlung ist am ersten Tag kostenfrei. Bei einem Vergleich ebenso.
Als qualifizierte Antwort kann ich das leider nicht bezeichnen. Deswegen nicht hilfreich