Studium-Unterhalt-Nebenjob?

3 Antworten

Beistandschaft

Bedeutet sie ist noch keine 18? Wann wird sie 18?

Ab 18 ändert sich ALLES. Denn nun sind BEIDE Elternteile unterhaltsverpflichtet. Allerdings ist beim Studium vorrangig BAföG zu beantragen.

Sie kann natürlich zwischenzeitlich jobben und erst in einem Jahr anfangen zu studieren. Ändert nichts an der generellen Unterhaltsverpflichtung durch euch. Aber wie gesagt: erst BAföG, dann die Eltern.

Wenn sie zischen Schule und Studium nur einen Zeitraum von 4 Monaten zu überbrücken hat, dann muss nahtlos der Unterhalt weitergezahlt werden. Entweder bis zum Studium, weil dann BAföG greift oder eben weiter durch die Eltern.

Auch einen Zeitraum z.B. bis zum nächsten Frühjahrssemester (weil vorher keinen Platz) ließen Gerichte schon gelten.

Ansonsten: sie muss sich um ihr Einkommen bis Studienanfang selbst kümmern!

Ein Nebenjob als Schüler wird in der Regel nicht gewertet. Genauso wenig wie ein Student einen Nebenjob machen müsste, muss es auch ein Schüler nicht. ABER: aus Billigkeitsgründen könnte ein Teil des Nebenjobs eben doch (zumindest als Student) in Abzug gebracht werden.

Mit Ende der Schule fällt sie auf Rang 4 im Unterhaltsrecht zurück. Bedeutet: vorrangige Unterhaltsberechtigte wie Kinder unter 18 oder privilegierte Volljährige, aber auch neue und alte Ehepartner mit Bedarf sind vor ihr dran. Und sie muss sich um den Unterhalt ab 18 komplett selbst kümmern! Das Kindergeld wird dann auch komplett als Einkommen angerechnet bei ihr.

Bienenstich95 
Fragesteller
 10.06.2020, 19:39

Sie wird dieses Jahr 20. Soweit ist es genauso wie du es beschrieben hast. Anteiliger Unterhalt ect. Nun ist es so das mein Ex sich schon einpaar mal hat runterrechnen lassen. Hauptsächlich geht es darum das er jetzt nicht einfach aus der "Verantwortung" sprich Unterhalt raus ist und meine Tochter sehen muss wie es läuft.

Kessie1  10.06.2020, 20:45
@Bienenstich95

OK, also wenn sie zur Schule geht, dann seid ihr natürlich weiterhin unterhaltsverpflichtet. Jeder entsprechend seines Einkommens.

Von wem hat er sich "runter rechnen" lassen? Der Mindestunterhalt wird von euch Beiden aber erreicht? Dazu das Kindergeld... So weit, so gut!

Nun zum Studium: sie muss vorrangig BAföG beantragen. Wenn sie nun eine "Pause" einlegen möchte um zu jobben, dann seid ihr aus dem Unterhalt erstmal raus. Seine und deine Verantwortung enden dann bis zum Studium und mit der BAföG Bescheinigung wo ersichtlich wird, wer was überhaupt noch zahlen muss oder der Staat durch BAföG das Studium finanziert.

Die reine Anmeldung zum Studium reicht für einen Unterhaltsanspruch nicht aus! Also es wäre nicht so, dass sie jobben geht bis zum Wintersemester 2021 und dann erst anfängt und von euch Unterhalt verlangt. So funktioniert es in der Tat nicht!

Das Schuljahr ist Ende Juli vorbei. Entweder sie finanziert sich den Lebensunterhalt dann selbst oder weist euch nach, dass sie im Winter 2020 das Studium aufnimmt. wobei sie für das Studium vorrangig den BAföG Antrag stellen muss. Darauf kann man sie verweisen.

So ganz verstehe ich jetzt auch nicht, worauf du hinaus möchtest....

"Er lässt sich runter rechnen"... Kann er auch im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien zwar keine Gesetzeskraft haben, aber als Leitlinie meistens für die Gerichte genommen werden.

Also was sollte er denn deiner Meinung nun zahlen für das Kind? Bzw. welche Posten lässt er denn abziehen um das bereinigte Netto zu erhalten?

Bis Ende Juli besteht für euch Beide eh die volle Unterhaltspflicht. Und hier sind mindestens die 326 Euro plus 204 Euro Kindergeld zu erreichen. Dazu noch der 450 Euro Job. Fast 1000 Euro fürs Kind! Zu wenig????

Und nach der Schule muss man dann sehen was das Kind wann genau machen möchte. Erst dann kann man sagen: ja, BAföG beantragen und ggf. zusätzlich Unterhalt durch die Eltern abzüglich anteilig der 450 Euro Job wenn es bei euch eh knapp ist...

Bienenstich95 
Fragesteller
 10.06.2020, 21:07
@Kessie1

Die Beistandschaft hat errechnet was er und was ich bezshlen muss. Er bezahlt ca. 40 Euro im Monat mehr. Herunter gerechnet durch die Beistandschaft (durch mehrfachen Jobwechsel seinerseits) und z.zt. durch Corona.

Kessie1  10.06.2020, 21:09
@Bienenstich95

Mit Volljährigkeit des Kindes gibt es keine Beistandschaft mehr... Das nur mal so am Rande.

Aber ich verstehe immer noch nicht so ganz worauf du hinaus willst. Er verdient derzeit weniger? Aber er zahlt 40 Euro mehr an Unterhalt als er müsste?

Kessie1  10.06.2020, 21:13
@Kessie1

Im übrigen ist es im Grunde völlig irrelevant was das Jugendamt da rechnet! Denn sie können das Kind ab 18 eh nicht mehr gerichtlich vertreten. Es kommt jetzt also nur noch darauf an, ob das Kind die Rechnung akzeptiert, so wie alle Beteiligten. Falls nicht, muss das Kind klagen...

Aber mal im Ernst: die Sprünge in der Düsseldorfer Tabelle sind minimal oder geht es darum, dass dein Anteil nun höher wird, weil sein Anteil kleiner wird?

Das wäre nicht der richtige Weg das Kind in eine Gerichtsverhandlung zu schicken mit ungewissem Ausgang... Denn wenn das Gericht die Berechnung des Jugendamtes für richtig erachtet, dann verliert das Kind einen unnötigen Prozess, denn es im Grunde nur für dich führen würde...

Kessie1  10.06.2020, 21:44
@Kessie1

Das habe ich gerade in deiner anderen Frage gefunden:

Mein Bruttogehalt: 1451,23 Netto ... Ich habe noch einen Nebenjob zur Zeit 60 Euro monatlich, evl. ab Anfang Sep. einen anderen wo ich etwas mehr verdiene. ..
Mein Ex zahlt sonst 240 Euro für die Grosse und 390 Euro für die Kleine. Während Corona (wegen Kurzarbeit) für die Grosse 120, für die Kleine 200 Euro. Lt. Beistandschaft beläuft sich meine Unterhaltszahlung für die Grosse auf mon199Euro. Mein Ex Stottert mon. noch mit 30 Euro Unterhaltsschulden bei uns ab.

Und hier kann schon etwas nicht stimmen!

Wenn er normalerweise 240 zahlt und du 199 plus Kindergeld 204, dann sind das zusammen 643. Diesen Betrag gibt es in der Düsseldorfer Tabelle gar nicht.

Auch die Summe 390 + 102 für die Kleine gibt es nicht...

Wie dem auch sei: wenn er auf Kurzarbeit ist, dann bekommt er 67% seines Nettogehaltes. Würde man nun die geänderte Summe zugrunde legen und dann neu rechnen, dann sinkt auch der Bedarf des Kindes, weil euer Einkommen zusammen sich ja bereits verringert.

Also müsste man nun mal genau wissen wer was an bereinigtem Netto nun tatsächlich hat.

Das er sich runter rechnen lässt wegen Kurzarbeit ist so auch nicht richtig! Denn er hat Unterhalt zu zahlen und muss ALLES dafür tun, dass er zumindest den Mindestunterhalt zahlt.

Die "Kleine" ist wie alt?

Wie lange ist er bereits in Kurzarbeit? Selbst bei einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit von 6 Monaten gehen die Gerichte nicht von einer Reduzierung des Unterhaltes aus.

Also inwieweit hat das die Beistandschaft berücksichtigt?! Und da beide Kinder privilegiert sind, müssen BEIDE Elternteile alles tun um den Mindestunterhalt zu zahlen. Bei der Volljährigen sind das 326 Euro.

Und die (meines Erachtens falsch gerechneten) 199 plus 120 ergeben nun mal keine 326 Euro. Und für das andere Kind sind es 497 - 102 = 395 Euro die er zahlen muss. Wenn sie zwischen 12 und 17 ist.

Bienenstich95 
Fragesteller
 10.06.2020, 23:37
@Kessie1

Habe in meiner anderen Frage die Beträge angegeben die die Beistandschaft uns genannt hat. Ich müsste meiner Tochter 199 Euro bezahlen.

Kessie1  11.06.2020, 22:07
@Bienenstich95

Ja, aber das ist falsch!!!! Denn wenn dein Ex weniger verdient, dann verringert sich der Bedarf eurer Tochter und damit musst auch anteilig du weniger zahlen. Lasse es einfach mal neu berechnen oder geh damit zum Anwalt wenn das Jugendamt zu blöd ist.

Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Sie kann Jobs haben wann und wie viel sie will und dabei so viel verdienen wie sie möchte.

Unterhaltspflicht besteht, solange sie ich um einen Studienplatz bemüht oder studiert und Bedarf besteht.

Wäre in der Kombination warten auf Studienbeginn und 450 €-Job der Fall.

Berechtigter Einwand desjenigen der Unterhalt zahlt wäre aber: Wieso nur 450 €, wenn sie Zeit für Vollzeit hätte?

Wenn sie sich an der Uni anmeldet, heißt das ja nicht, dass sie auch sofort einen Studienplatz bekommt. Und einen 450 € Job kann man auch sehr schnell wieder kündigen.