Wieviel Miete, Kostgeld kann ich von Tochter 18j 450€job usw verlangen?

12 Antworten

Wenn ihr sie wieder aufnehmt, gilt folgendes: der Stiefvater muss nicht zahlen. Du mit 900 Euro kannst es nicht. Also Kindergeld und den Unterhalt vom Vater für Kost und Logis, das Geld vom Nebenjob behält sie für Taschengeld, Kleidung, Kosmetik usw. Wenn ihr das zu viel ist, braucht sie gar nicht erst einzuziehen, und wenn sie Stress macht, fliegt sie raus.

Warum wollt ihr sie wieder aufnehmen? Mit Unterhalt etc. hat sie über 1.000,-- Euro, davon kann sie ein WG-Zimmer oder eine kleine Wohnung finanzieren.

Wie wollt ihr diesen "klein-Klein-Kram": du hast heute den Tag, den Müll rauszubrigen- deine Wäsche liegt im Bad auf dem Boden- du hast die letzte Milch ausgetrunken ohne Bescheid zu sagen- mitmachen?

Deine Ehe wird massiv darunter leiden.

TUT es nicht. SIE ist ausgezogen und IHR müsst sie nicht wieder reinlassen.

DAS ist ein erzieherischer Effekt.

auchmama  08.06.2018, 13:50

Ja, wenn ich mir hier so alles durch lese, dann würde ich das auch für die bessere Lösung halten.

Kein Geld der Welt kann einem die Nerven zurück geben, die man dadurch opfert. Entscheidungen haben nun mal Konsequenzen zur Folge und ich denke es ist genau DAS, was der jungen Dame zum Reifen fehlt.

Falls die Mutter unter schlechtem Gewissen leidet, so würde ich mir eher einen guten Therapeuten suchen, der mir bei der Gewissensaufarbeitung hilft, statt mir neue Sorgen ins Haus zu holen. Außerdem könnte doch die junge Dame auch zum Vater ziehen. Vielleicht legt er ja nochmals 100 Euro drauf, damit sein Leben dann auch wieder ruhiger wird....

Nein, Spaß bei Seite, aber wenn sich Nachwuchs so beratungsresistent zeigt, dann sollte man doch schon mit Konsequenz drauf reagieren. 

"Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmer mehr". 

Und wenn sie zu keinen Kompromissen bereit ist, dann gibt es halt auch keine auf der anderen Seite (Punkt).

Grundsätzlich ist es erst einmal so, dass sich der evtl. Unterhaltsanspruch eines Kindes an die Eltern, mit dem 18. Geburtstag grundlegend ändert!

Die Eltern haben dann z.B. auch einen höheren Selbstbehalt von derzeit 1.300 Euro.

Wenn ich die von Dir genannten Summen mal addiere, dann liegt Deine/Eure Tochter aktuell weit über dem, was einem zukünftigen Studenten überhaupt an Unterhalt zusteht!

Der Maximalanspruch läge, wenn sie alleine wohnen würde, bei derzeit 734 Euro, incl. Kindergeld. Wobei das KG nach wie vor den Eltern zusteht, wenn diese denn Unterhalt in  mindestens der Höhe des KG leisten. Eigenes Einkommen reduziert, bis auf einen Betrag von 90 Euro, den Unterhaltsanspruch, kann also vom Anspruch abgezogen werden. 

Mit Beginn des Studiums sollte auch ein Antrag auf Bafög gestellt werden. Bafög geht vor Unterhalt, um eben auch hier zahlungsschwache Elternteile zu entlasten.

Wenn ein "Student" dann noch bei einem Elternteil wohnt, so würde das Bafög-Amt auch einen geringeren Satz als eben den von 734 Euro zu Grunde legen.

Erst einmal sollte also grundsätzlich geklärt werden, ob der Vater den Unterhalt in der jetzigen Höhe weiter zahlt bzw. weiter zahlen muss, damit man überhaupt die s.g. Einnahmen für eine Berechnung hat.

Hier kannst Du Dich genauer informieren, wie es mit Unterhalt während der Ausbildung/Studium genau aussieht:

https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/unterhalt.php?seite=2

Und wie das Wort "Unterhalt" ja schon ziemlich genau ausdrückt, ist dieses Geld für die Sicherung der Unterhaltungskosten gedacht und kein großzügiges Taschengeld. Das gilt es der 18-Jährigen jetzt ganz deutlich zu vermitteln.

Wenn Deine Tochter also nun wieder bei Dir einzieht, hat sie sich selbstverständlich an den Kosten für ihre Lebenshaltung zu beteiligen. Sie müsste das Geld ja auch dann dafür verwenden, wenn sie eben alleine wohnt!

Das Kindergeld steht also dann ausschließlich dem Elternteil zu, bei dem das erwachsene Kind lebt! Grundsätzlich werden ab dem 18. Geburtstag auch BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig! Wobei es ja dann unlogisch wäre, wenn Du Deinem Kind das Geld auszahlst und es Dir Kostgeld wieder gibt. Wäre nur ein unnötiges hin und her.

Sollte es bei der Unterhaltshöhe des Vaters bleiben, vielleicht ist er ja so großzügig und zahlt mehr als er eigentlich müsste, dann stünde Dir sicher noch, zusätzlich zum KG, ein Kostgeld in Höhe von 300 Euro zu. 

Wenn die Tochter das nicht glauben will, dann setzt Euch an einen Tisch und rechnet die ganzen Fixkosten doch mal zusammen - also anteilig Miete, Strom, Wasser, Telefon, Versicherungen, anteilig Lebensmittel etc. etc..

Ein Unterhaltsanspruch bedeutet ja nicht, dass man selbst leben kann wie die Made im Speck, sondern seine Bedürftigkeit nachweisen muss und ab dem 18. Geburtstag, muss der Nachwuchs diese Bedürftigkeit unaufgefordert nachweisen. Es ist übrigens auch die Pflicht von Volljährigen, dass sie nun ihre Ausbildung "zielstrebig" verfolgen! Eltern müssen also nicht geduldig abwarten, bis die Kids in die Puschen kommen, sondern dürfen diese Zielstrebigkeit verlangen. "Ohne Fleiß keinen Preis!"

Alles Gute wünsche ich Euch und viel Erfolg im Studium.......des Lebens ;-)

Also ich würde es in diesem Fall tatsächlich richtig ausrechnen.
Nehmt eure Miete und teilt sie durch 4, genau so ALLE Nebenkosten und auch den Durchschnitt eures monatlichen Einkaufes. Genau den Betrag zieht ihr der guten Dame ab. Setzt auch vertraglich auf, was sie zu tun hat im Haushalt. Welche Aufgaben und Pflichten hat sie bei euch im Haushalt.
Lass sie alles andere selbe bezahlen. Handy, Klamotten, Hygieneartikel und freizeitbeschäftigung. Viel Erfolg

Du wirst doch wissen was du im Monat an Kosten für Lebensmittel usw.hast und was in etwa auf sie entfällt und das rechnest du dann zum kopfanteiligen Wohnkostenbeitrag dazu !

Also die Warmmiete, geteilt durch die Personen im Haushalt und halt alles was sie auch noch nutzt, wie z.B. Telefon oder Internet.

Bei angenommen 800 € Warmmiete und 4 Personen wären das dann schon 200 € für den Anteil ihrer Miete und dazu dann ggf.noch 150 € für Lebensmittel, wenn sonst nichts weiter dazu kommt und sie die Klamotten, Zimmer usw.selber reinigt.

Wenn ihr das zu viel ist, dann kann sie sich ja ein WG - Zimmer suchen oder eine kleine Wohnung, dass sollte mit diesem Einkommen zumindest finanziell kein Problem sein, muss sie dann nur noch einen Vermieter finden.

H1405 
Fragesteller
 08.06.2018, 07:09

Das mit der Miete hab ich ihr auch gesagt einfach durch 4 da hat sie geschaut als ich ihr gesagt habe daß das pro Kopf dann 400€ warm sind... Plus essen und Tele.

isomatte  08.06.2018, 07:45
@H1405

Dann gebt ihr eine Bedenkzeit und wenn sie das nicht zahlen möchte, dann muss sie ja nicht wieder einziehen !