Studentenausweis vergessen und in der Bahn kontrolliert worden. Muss ich zahlen?

6 Antworten

In Berlin ist es so, dass man den Studentenausweis / das Semesterticket innerhalb von zwei Wochen in der Zentrale des Verkehrsunternehmens nachreichen kann. Dann wird das "erhöhte Beförderungsentgelt" auf fünf Euro reduziert.

Diese Regelung gilt übrigens auch für persönliche Monatskarten, die man vergessen hat.

pooky  18.09.2007, 12:54

@wildfeuer: ich habe noch einmal in den Beförderungsbedingungen des VRR nachgeschaut. Du musst maximal sieben Euro zahlen. Denn darin in Punkt 7.4 heißt es: "Kann der Fahrgast nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen persönlichen Zeitfahrausweis besessen hat, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 40,00 Euro nur ein Betrag in Höhe von 7,00 Euro fällig. Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis muss der Fahrgast innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens erbringen. Dem Verkehrsunternehmen ist es freigestellt, VRR-einheitlich auch weniger als 7,00 Euro zu verlangen."

Zur rechtlichen Situation siehe hier: http://www.brennecke-partner.de/default.php?ID=72450&Navtyp=0&Befoerderungserschleichung-Vergessen-der-Monatskarte Da das Bahnticket der VRR bereits per Studentenausweis bezahlt wurde, liegt lt. Entscheidung des OLG Koblenz keine Beförderungserschleichung vor.
Wandpilz hat Recht: Ausweis vorzeigen = nicht zahlen.

Es gibt im Verlaufe der Kontrolle eine bislang von den wenigsten Bahnkunden genutzte rechtliche Möglichkeit: Den Aufforderungen des Kontrolleurs Folge leisten und, das ist jetzt sehr wichtig: formal Widerspruch einlegen. Damit wird jeder unnötigen weiteren verbalen Diskussion ein Riegel vorgeschoben. Der klassische Kontrolleur-Schulungs-Dialog: Kontrolleur:"Guten Tag, Fahrscheinkontrolle. Bitte zeigen Sie Ihren Fahrausweis."Fahrgast:"Guten Tag, ich habe leider meinen Ausweis vergessen, nicht dabei." Kontrolleur:"Bitte weisen Sie sich aus und zahlen Sie das erhöhte Beförderungsentgelt, sonst müssen Sie an der nächsten Haltestelle zur Feststellung Ihrer Personalien aussteigen." Fahrgast:"OK, ich zeige Ihnen meinen Personalausweis und zahle das erhöhte Beförderungsentgelt gegen Quittung." Kontolleur füllt Überweisungsträger mit Quittung aus, händigt diesen dem Fahrgast aus:"Bitte zahlen Sie den Betrag." Fahrgast:"Ich nehme die Quittung und möchte hiermit formal Widerspruch einlegen."

Fahrgast geht nach Beendigung der Fahrt zum nächstgelegenen Fahrgastcenter und schildert den Fall. Ist am selben Tage der vergessene Ausweis nicht vorzulegen, weil dies mit zusätzlicher Fahrerei oder sogar Nichtteilnahme am Unterricht etc. verbunden wäre, kann innerhalb einer Frist der Ausweis dann im Fahrgastcenter vorgelegt werden. Die Entscheidung, was nun an "Verwaltungsgebühr", "erhöhtem Beförderungsentgelt" und dergleichen entrichtet werden muß, hängt von den Beförderungsbedingunen ab, auch vom Ermessensspielraum des Angestellten am Schalter, insbesondere dann, wenn es ein Wiederholungsfall ist.

AnonymerNutzer  18.09.2007, 14:01

Habe vom Verkehrsunternehmen bezüglich einer Fahrscheinkontrolle auf meine Beschwerde hin, folgende Antwort erhalten. "...Da das Verkehrsunternehmen keine keine eigenen Kontrolleure unterhält, haben wir Ihr Schreiben an das beauftragte Unternehmen weitergeleitet. Dieses wird nach Prüfung direkt Kontakt mit ihnen aufnehmen. Sollten Sie sich durch das Verhalten einzelner Kontolleure diskriminiert gefühlt haben, bitten wir dies vorab zu entschuldigen..."

Du musst nicht zahlen, sondern lediglich deinen Studentenausweis vorzeigen, damit sie sicher sein können, dass du nicht gelogen hast.

marxx  18.09.2007, 13:05

Lese pooky`s Antwort.

wandpilz  18.09.2007, 13:22
@marxx

Lies meinen kommentar dazu: Als mir das in Hannover passierte, musste ich lediglich meinen Ausweis und meinen Studentenausweis vorlegen. Die nette Bahnmitarbeiterin hat gelächelt und "beim nächsten mal bitte daran denken" gesagt. Anscheinend hatte ich damals einfach nur Glück, daher entschuldige ich mich für meine vorschnelle Antwort. :-)

Formal hatte der Kontrolleur recht und bei Vorlage des Ausweises musst Du nur eine "Verwaltungsgebühr" zahlen, keine Strafe.