Bahn: ist ein einlaminiertes Ticket ungültig und darf der Kontrolleur es einfach mitnehmen?

5 Antworten

Ja, das ist rechtens.

Das Laminieren von Fahrkarten ist in der Regel in den Beförderungsbedingungen ausgeschlossen, weil bei laminierten Fahrkarten nicht mehr alle Sicherheitsmerkmale erkennbar sind und so die Echtheit nicht mehr festgestellt werden kann.

Eine Klarsichthülle, aus der das Ticket zur Kontrolle entnommen werden kann, ist dagegen kein Problem.

ThomasAral  23.09.2015, 21:42

sollte es bei einem jahresticket zum streit kommen ... und das war es ja ... gibt es ja aufzeichnungen, die belegen dass der mit ausweis registrierte besitzer wirklich im besitz eines jahrestickets sein müsste .... allein daraus lässt sich schon mal die gültigkeit ableiten wenn es ansonsten auch recht "gültig" aussieht.  Das Argument damit könnte die Gültigkeit nicht festgestellt werden zieht also bei registrierten Karten nicht.  Allenfalls bei einfachen Fahrkarten ohne Ausweisregistrierung.

ThomasAral  23.09.2015, 21:44
@ThomasAral

um aber den sachverhalt bei der Bahn geltend zu machen braucht er natürlich sein ticket ... der schaffner darf das nicht entsorgen

Rolf42  23.09.2015, 21:51
@ThomasAral

Ein Jahresticket ist nicht zwangsläufig irgendwo registriert, und da es durch die Laminierung ungültig geworden ist, wird es eingezogen.

Rolf42  23.09.2015, 21:51
@ThomasAral

Es wird nicht entsorgt sondern zur Überprüfung an die Verwaltung des Unternehmens weitergeleitet.

Dort wird entschieden, ob es sich um einen Fall für eine Strafanzeige handelt oder der Fahrgast nur fahrlässig gehandelt hat.

Ist etwas schwierig, denn manchen machen eine frisierte Kopie ins Laminat, damit man die Feinheiten nicht so sieht ...

Einfach den Verkehrsträger anschreiben und das Ticket zurückfordern

der Schaffner darf das Ticket nicht behalten, nur kontrollieren

wenn er meint es ist gefälscht und der fahrer wiederspricht muss er die Bahnpolizei holen --- er darf nicht eigenmächtig entscheiden dass es gefälscht ist.  Denn sonst könnte sich ja der Fahrgast gar nicht verteidigen wenn es zur Schwarzfahrerklage kommt.

ThomasAral  23.09.2015, 21:38

er hätte also darauf bestehen müssen die Bahnpolizei zu holen um den Streit aufzunehmen damit er nachher bei der Klage beweisen kann wie die Sachlage war

deem86  23.09.2015, 22:36
@ThomasAral

Es gibt keine Bahnpolizei mehr.

Also ich habe einen laminierten behindertenausweis (damit darf ich in öffentlichen Verkehrsmitteln Mitfahren) und mir hat auch ein einzigey mal einer gesagt dass ich das nicht darf aber da ist nichts passiert..

Auszug aus den "Beförderungsbedingungen für die Verbund-und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif":

(7.3) Ungültige Fahrausweise

(1) Fahrausweise sind ungültig, wenn sie nicht den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen entsprechen bzw. entgegen den Vorschriften eingesetzt werden.

(2) Das gilt insbesondere auch für Fahrausweise, die

...

c) zerrissen, zerschnitten oder sonst stark beschädigt, stark verschmutzt, unleserlich oder unerlaubt eingeschweißt bzw. laminiert sind, so dass sie nicht mehr geprüft werden können,

...