Student und Hartz4 Empfängerin mit gemeinsamen Kind zusammenziehen. wie gestalten?
Student und Leistungsempfängeriin mit gemeisamen Kind möchten zusammenziehen, damit er sich auch um das Kind kümmern kann. Er würde keine Leistungen beantragen , weil die Eltern sein Studium und Leben finanzieren.Wie würde diese Gemeinschaft bewertet? Wenn er noch eine kleine Ausbildungsversicherung hätte würde diese dann angerechnet dann könnte er sein Studium nicht mehr beenden.
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
wenn ihr zusammenzieht, dann wird das als bedarfsgemeinschaft gezählt. alles an einkommen des studenten, wird erstmal für seinen bedarf gerechnet und das überschüssige (368 euro regelsatz plus mietanteil) - wird als einkommen auf die bg bedarfsmindernd gerechnet als einkommen. es wird alles angerechnet.