Stromsperre bei einem Betrag von unter 100 Euro?

6 Antworten

Auf jeden Fall sollte die nächste Abschlagszahlung gesichert sein.

Zahlungsrückstände unter 100 Euro dürfen nicht zur Sperrung führen, heißt es in Paragraf 19 der bundesweit gültigen Verordnung über die Grundversorgung. Will ein Unternehmen die Lieferung unterbrechen, muss es dies den Kunden vier Wochen vorher androhen und drei Tage vorher nochmals ankündigen. Außerdem muss die Stromsperre „verhältnismäßig“ sein.

Ob das Dein Stromversorger auch so sieht kannst Du mit einem Telefonat abklären.Besser, als wenn Sperre erfolgt ist und Du dann aktiv werden mußt.

Ellym877ueller 
Fragesteller
 27.05.2019, 07:52

Also dürfen sie bei einem Betrag von unter 100 Euro nicht sperren?

DogDiego  27.05.2019, 07:55
@Ellym877ueller

Noch einmal, eine Telefonat mit Deinem Stromversorger zu Deiner aktuellen Situation bringt Dir insoweit Klarheit. Ist doch besser als zu Hause darauf zu warten,ob die Lichter anbleiben oder ausgehen.

Jewi14  27.05.2019, 08:20

Ich deute den genannten Paragrafen so:

Ist die Forderungen unter 100 Euro, darf nicht gesperrt werden.

Ist die Forderungen über 100 Euro und wird dann auf unter 100 Euro gedrückt, ist dennoch eine Stromsperre erlaubt.

Muss aber gestehen, der Paragraf ist sehr verschwommen formuliert.

Nehme Kontakt mit Deinem Stromanbieter auf, nicht mit Usern aus GF.

Rede mit denen und zahle möglichst schnell die offene Summe.

Es zählt die Gesamtschuld zum Zeitpunkt der Sperrandrohung.

Gewöhnlich ist im Schreiben auch erwähnt, dass die gesamte Schuld beglichen werden muss. Zumal eine Ratenzahlung ohne vorherige Absprache auch nicht zulässig ist.

Nun habe ich gehört ich auf jeden Fall unter 100 Euro kommen muss, das der Strom mir nicht abgestellt wird. Stimmt dies ?

Das ist eine Auslegungsfrage. So wie ich den entsprechenden § 19 StromGVV deute, ist eine Sperre dennoch ggfs. zulässig, weil der zur Sperre führende Betrag der Gesamtschuld die Schwelle überschritten hat. Ein Abstottern unter die besagte Schranke von € 100.-- nur zur Vermeidung der Abschaltmaßnahme erscheint mir hier nicht statthaft respektive zumutbar. Ob der betreffende Versorger das ähnlich sieht, kann nur im direkten Gespräch mit selbigem geklärt werden.

Ruf bei deinem Versorgungsunternehmen an und frag dort nach.

Die Antworten, die du hier bekommst können richtig sein, müssen aber nicht.