Stromsperre, Anbieterwechsel?


03.10.2020, 14:08

Ich habe mich mittlerweile an die Bundesnetzagentur gewendet welche mir bestätigt hat das mein Zähler entsperrt werden muss. Die Gründe für die Sperrung fallen weg sobald ein neuer Lieferant die Lieferstelle beliefert, denn eine Sperre wird veranlasst um weitere Zahlungsrückstände zu vermeiden. Dies ist erfüllt wenn ein Lieferantenwechsel statt findet.

Und wie ich schon gesagt habe wir zahlen beim alten Anbieter das ab, die haben sich mittlerweile auf eine Ratenzahlung geeinigt. Der neue Lieferant hat auch schon lange die Lieferbestätigung geschickt. Ich wollte mit dem Anbieterwechsel erstmals geringere Energiekosten erzielen, die Stromkosten in meiner Hand haben um sone Situationen zu vermeiden und meinem Partner die Kosten abnehmen, da er die Zahlungsrückstände ausgleichen muss. Wir können das beides zahlen, sonst wäre das natürlich keine Alternative und eine schäbige Handlungsweise. Wir waren nur leider von der Coronasituation direkt betroffen, ein Einkommen fiel weg und eins lief auf 60%. War halt bisschen hart.


05.10.2020, 11:17

Nachdem ich nun unseren Netzbetreiber eine Email geschrieben habe, habe ich nun ein Termin zur Entsperrung meines Zählers.

6 Antworten

welchen anbieter ihr habt ist völlig egal,für die sperre ist immer der netzbetreiber vor ort zuständig.der bekommt ebenso geld für die netzbenutzung und solange das nicht klar ist macht der nicht auf

Du wirst solange noch Schulden vorhanden sind keinen neuen Anbieter finden,danach dann auch nicht denn die lehnen in solchen Fällen fast alle ab.

Für das Entsperren ist der alte Anbieter zutändig

Sobald der Strom für Ihren Haushalt jedoch tatsächlich gesperrt wurde, stellt auch der Anbieterwechsel keine Option mehr dar, die Sperrung rückgängig zu machen. Das liegt daran, dass bei der Sperrung der Stromversorgung auch gleich der gesamte Anschluss Ihres Haushaltes gesperrt wird, so dass kein anderer Stromversorger einspringen kann.

Die offenen Rechnungen des aktuellen Stromversorgers müssen also erst beglichen werden, bevor der Anschluss wieder freigeschaltet wird und die Stromversorgung durch einen anderen Anbieter fortgeführt werden kann.

http://www.sparen.de/faq/was-kann-man-unternehmen-wenn-der-strom-gesperrt-wird

sunshinereggae1 
Fragesteller
 27.09.2020, 23:25

Danke für die Antwort, die Seite hatte ich auch schon gefunden. :)

Der Vertrag wurde ja schon angenommen, musste nur einen Sonderabschlag vorrauszahlen. Lieferbeginn wurde mir auch schon mitgeteilt.

andie61  27.09.2020, 23:31
@sunshinereggae1

Die dürfen die Sperre gar nicht aufheben,sie sind dazu nicht befugt.

Gemäß § 19 Absatz 4 StromGVV muss der Grundversorger die Stromsperre wieder aufheben, wenn die Gründe für die Unterbrechung der Stromversorgung weggefallen sind. In der Regel haben Sie also wieder Strom, sobald sie die Stromschulden beglichen haben.

sunshinereggae1 
Fragesteller
 05.10.2020, 11:59
@andie61

Die Gründe für die Entsperrung entfallen, sobald ein Lieferwechsel statt findet, da eine Sperrung gemacht wird um weitere Zahlungsrückstände zu vermeiden. Wechselt man den Anbieter können keine weiteren Zahlungsrückstände entstehen. DIe auskunft habe ich von der Bundesnetzagentur. Morgen wird mein Zähler von unserem Netzbetreiber entsperrt.

Neustellen der Frage, also bisher nicht geklärt?
Füs Entsperren ist der alte Anbieter zuständig.

Und der macht nichts, wenn Du scheinbar ja überhaupt nichts machst.

Ein neuer Anbieter nimmt Dich eher nicht, wenn Du diese Geschichte mitbringst. Deine azahlungsmoral ist schlecht und er muss Dich nicht freiwillig übernehmen.

Also klär die Bezahlung mit dem anderen statt noch weiter in die Schuldenfalle zu reiten. Genau das tust Du grad. Mit Karacho, Scharf auf Privatinsolvenz?

sunshinereggae1 
Fragesteller
 03.10.2020, 13:45

Erst einmal, ich hab keine Schulden, mein Partner hat sie. Ich übernehme die Kosten für den "neuen" Strom um ihn zu entlasten. Ich habe mich an die Bundesnetzagentur gewandt und habe das Recht das die Sperrung aufgelöst wird. Dazu gibt es auch einen Beschluss von 2008, Beschlusskammer 6 Bk6-08-065.

Und von garnichts machen kann micht die Rede sein, wir haben schon was gezahlt. Wir können nur nicht alles auf einmal zahlen.

sunshinereggae1 
Fragesteller
 03.10.2020, 13:55

Der neue Anbieter hat mich auch schon lange angenommen, mit Lieferbestätigung. Meine erste Abschlagszahlung ist am ersten vom Konto abgebucht worden.

Wer seine Stromrechnung nicht begleicht, kann nicht einfach durch Anbieterhopping der Sperre entgehen. Ich würde mal eine Energieberatung in Anspruch nehmen. Miete und Wohnnebenkosten gehören zu den Dingen, die mit Priorität zu zahlen sind. Alles andere hat dahinter zurück zu stehen, vor allem Klamotten, Auswärtsessen und all das Zeug das zu vermeiden ist. Punkt.

sunshinereggae1 
Fragesteller
 03.10.2020, 13:51

Da stimme ich zu. Nur leider hatte nicht ich sondern mein Partner diese Kosten in der Hand. Deswegen habe ich "Anbieterhopping" begangen, ich möchte solche Situationen in Zukunft vermeiden. Mein Partner kann jetzt in Raten die Summe abstottern, worauf sich mit dem Unternehmen geeinigt wurde, und ich kann normal leben. Laut Bundesnetzagentur muss mein Zähler entsperrt werden.

der altanbieter ist dein ansprechpartner. erst wenn er bestätigt, dass die schuld getilgt ist, setzt sich der netzbetreiber in bewegung und hebt die sperrung wieder auf.

lg, anna