Strom an dritte

10 Antworten

Ja es stört das Kabel an sich er behauptet das davon eine Gefahr ausgeht da es in seinen Augen Bastelei ist... Es ist im Sicherungskasten mit einer eigenen Sicherung angeschlossen dies hat ein anderer Garagenbesitzer gemacht ( gelernter Elektiker) und es enden in der Garage auch wieder in einem Sicherungskasten.... wie gesagt er nutzt dieses seit 1994 bis vor gut einem Monat selber.... aber da seiner meinung nach eine Unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder Sachen von erheblichem Wert besteht könnte der Netzbeteiber den Strom abstellen....???......

Haribosaar  10.12.2011, 23:16

Wenn dein Nachbar Elektriker ist hat er vergessen ein Leerrohr zwischen Haus und Garage zu legen..wie lang ist denn das Kabel ungefähr ?? Das Kabel müsste bestenfalls unterirdisch liegen und das Problem wäre gelöst...

Gibt es den gewisse Richtlinien nach den ein Solches Kabel verlegt werden muss???

dein nachbar kann dir soviel strom schenken, wie er lustig ist. der streithammel kann da gar nix machen.

Du kannst Deinen Strom ganz legal privat vermieten, verkaufen oder verschenken, solange Du Deine Stromrechnung bezahlst und ein gewerblicher Stromhandel vorliegt.

es ist durchaus legitim, Strom nicht nur zu verschenken, sondern auch zu verkaufen. das Märchen vom illegalen Stromhandel streuen die Netzversorger aus 2 gründen...

1.) sie wollen nicht, dass Leute, deren Stromzähler konfisziert wurde, von Nachbarn mit versorgt werden, um druck aufzubauen, die Schulden zu bezahlen...

2.) die Energieversorger wollen natürlich auch gerne für möglichst viele Zähler die Grundgebühr haben...

die einzigen beiden wahren Handhaben sind die Sicherheit, wenn z.b. ein Nachbar dem anderen ein Verlängerungskabel rüber schmeißt und das noch in der Fensterleibung eingeklemmt wird, oder die Finanzrechtliche seite...

gehen wir mal davon aus, dass ein Vermieter so schlau ist in einem 12 Familienhaus nur EINEN hauptzähler zu installiren und 12 unterzähler. jetzt hat er eine PV Anlage mit Eigenbedarfeinspeisung auf dem Dach, verkauft den Strom an seine Mieter aber zum regulären satz... damit macht er natürlich ordentlich kasse, das darf er auch, so lange er das brav dem finanzamt meldet... was er allerdings nicht darf ist sofort den Saft abdrehen, wenn der mieter mal nicht bezahlt. dafür muss er genau wie jeder andere auch, gewisse fristen usw. einhalten...

jetzt werden einige kommen, und sagen, dass das nicht geht, da man ja als Stromkunde anspruch auf eine eigene belieferung hat. das ist aber so nicht richtig ! laut Mietrecht muss für jede Wohnheinheit ein eigener Verbrauszähler für Strom vorhanden sein. es ist aber nicht vorgeschrieben, dass dieser am Netz des Energieversorgers hängt. es kommt halt darauf an, dass der Mieter VOR dem einzug eindeutig über den Sachverhalt aufgeklärt wurde. das muss dann natürlich innerhalb des Mietvertrages festgehalten werden.

aber zurück zu deinem Fall. wenn die Leitung nicht unsachgemäß installiert ist oder war. und zum Zeitpunkt der Errichtung die Anlage den geltenden VDE Vorschriften entsprach, genießt sie bestandschutz. d.h. dein nachbar kann garnichts... außer fordern, dass die verbindungsleitung entfernt wird....

lass ihn nur 15 jahre funktioniert und von einem gelernten elektriker installiert... das spricht nicht dafür dass es gefährlich ist..

lg, anna