RWE hat 1 Jahr lang Strom nicht abgebucht

3 Antworten

Eine Mahnung würden sie ja auch nur bei von dir verschuldetem Zahlungsverzug (ignorieren von Rechnungen etc.) schreiben. Du hast jetzt sicher eine Rechnung bekommen und musst diese auch zahlen. Das ist absolut rechtens. Wenn der Betrag zu hoch ist, kannst du ja bei der RWE nachfragen, ob die monatliche Nachzahlung in Raten möglich ist. 

Forderungen für eine erbrachte Leistung ist natürlich rechtens, eine Mahnung kommt erst wenn Du den offenen und nun geforderten Betrag nicht zahlst.

Verjährungsansprüche vom Jahr 2014 wären erst nach dem 31.12.2017 möglich.

Aber da Du selbst schreibst, dass die Stromkosten ein fester monatlicher Bestandteil ist, hast Du ja jetzt die nicht abgebuchten Beträge vom letzten Jahr noch auf deinem Konto.

fakt ist, du hast eine leistung empfangen. dann hättest du auch dafür bezahlen sollen. wenn denen das nicht aufgefallen ist, und die jetzt die forderungen stellen, dann wirst du sie begleichen müssen. allerdins muss dir die gegenpartei dann auch die chance geben, die entsprechende Summe auf einen Schlag aufzutreiben. am besten sucht ihr mal den offenen Dialog. zeigtst du deine genrerelle zahlungsbereitschaft, wird man dir da auch sicherlich entgegen kommen.

lg, Anna