Streitwert im Mietrecht?


12.02.2020, 07:00

Ergänzung: Es steht aber explizit im Brief, das ich Mietschulden und den Streitwert an den Vermieter zahlen soll. Und ca. 1100 Euro(habe Summe jetzt nicht parat) an den Anwalt.

Kann der Anwalt im Brief wieder die Kündigung aussprechen( Obbwohl der Vermieter das schon gemacht hat, und ich das auch schriftlich angenommen habe)? Das bedeutet ja ein höheres Honorar für den Anwalt.


12.02.2020, 07:23

P:S: ein weiterer Punkt ist, Mir wurde im Brief eine Frist zur Bezahlung gesetzt zum 10.02. Aber der Brief wurde erst am 10. zugestellt, bzw versucht. Ich war nicht zuhause, also gab es nur die Benachrichtigung. Habe den Brief dann am 11 bei der post abgeholt. Also konnt ich Termin nicht mal einhalten, selbst wenn ich es gewollt hätte.

3 Antworten

Ich werde aber aufgefordert die Mietrückstände plus den Streitwert( 12x Kaltmiete) zu zahlen. Ist das so richtig?

Nur zur Zahlung aufgefordert? Nicht gekündigt? Dann nein.

Der Streitwert ist doch "nur" die berechnungsgrundlage für den Anwalt oder nicht?

Ja, aber nicht in dieser Höhe. Beauftragte der Vermieter seinen Rechtsanwalt lediglich damit, Mietrückstände einzufordern, entspricht der Streitwert der Höhe des geltend gemachten Hauptanspruchs. Dies ergibt für die Rechtsanwaltskosten aus § 23 Abs. 1 S. 1 und 3 RVG i. V. m. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i. V. m. §§ 3 ff. ZPO 1,3fache Geschäftsgebühr und ggf. Mahnbescheids- und Gerichtskosten aus § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i. V. m. §§ 3 ff. ZPO.
Bei einem Streitwert von beispielsweise 900 Euro beläuft sich die Genührenrechnung des RA auf 84,50 Euro Geschäftsgebühr zuzüglich 19% Umsatzsteuer und 20 Euro Postpauschale.

Anders wäre der Fall hingegen zu bewerten, wenn der Vermieter seinen Rechtsanwalt anlässlich eines qualifizierten Mietrückstands (auch) mit der Kündigung n. §§ 543 Abs.2 S.1 Nr.3, 569 Abs.3 Nr.1 S.1 BGB) und mit der Aufforderung des Mieters, die Wohnung zu räumen beauftragte oder gar schon Räumungsklage erhob.
Dann ergeben sich der Gegenstands- und Streitwert aus § 41 Abs.2 GKG, der gem. § 23 Abs.1 S.1 und 3 RVG auch für die Ermittlung der Rechtsanwaltsgebühren anwendbar ist. Danach ist für die Bemessung des Streitwerts das für die Dauer eines Jahres zu zahlende Entgelt (Jahresmiete) maßgebend. Das meint i. S. d. § 41 Abs.2 S.1 GKG die Nettokaltmiete plus ggf. Nebenkostenpauschale gem. § 41 Abs.2 S.1 i. V. m. § 41 Abs.1 S.2 GKG.

G imager761

pool56  11.02.2020, 19:53

imager, bravo, DAS ist Mal wieder sauber recherchiert✌️. Und eigentlich hätte da - wie so oft bei den "lieben" FS der Fall - dieser das auch selbst recherchieren können. Aber so ist's ja viel bequemer.☹️

MarioAcides 
Fragesteller
 12.02.2020, 07:01

Das mit der Höhe habe ich auch schon so nachgelesen. Mir geht es darum, das ich diesen Streitwert zusätzlich zum Mietrückstand bezahlen soll.

imager761  12.02.2020, 08:00
@MarioAcides

Du drückst dich etwas mißverständlich aus. Natürlich zahlst du die Schulden plus die Beitreibungskosten, die du gleichermaßen verursacht hast.

Neben Verzuigszinsen, Mahnbesched- oder Zahlungsklagekosten zunächst Rechtsanwaltsgebühren außergerichtlicher Vertretung.

Ob die auf den Streitwert Mietrückstände oder eben eine Jahresnettokaltmiete berechnet werden hängt davon ab, was gefordert wurde.

MarioAcides 
Fragesteller
 12.02.2020, 08:53
@imager761

Das ich die Mietrückstände und die Anwaltskosten zahlen muss, ist mir klar. Aber ich wurde halt aufgefordert die Mietrückstände und den Streitwert zusammen zu bezahlen. Obwohl ich gelesen habe, das der Streitwert eigentlich nur die Grundlage für die Berechnung der Kosten des Verfahrens ist(Anwalt, Gericht).

Bis jetzt habe ich ja nur diesen einen Brief bekommen.

"Streitwert ist doch "nur" die berechnungsgrundlage für den Anwalt oder nicht?"

Da kann ich dir nicht so folgen, was genau meinst du damit bzw. was stört dich an der Forderung?

MarioAcides 
Fragesteller
 11.02.2020, 18:48

Ich soll die Mietschulden und den Streitwert zusammen zahlen. Also beides, das wäre ja deutlich mehr wie die eigentlichen Mietschulden.

EZGAMEFCKNOOBS  12.02.2020, 01:37
@MarioAcides

Du musst deine Mietschulden bezahlen und seine Gebühr, die sich nach dem Streitwert richtet.

Nicht den Streitwert an sich musst du bezahlen.

10-20% des Streitwertes müsste seine Gebühr so ca sein.

 "nur" die berechnungsgrundlage für den Anwalt oder nicht?

so ist es, ales Andere ist Nonsens.