Anwaltskosten ( nur Schriftverkehr)
Hallo , ich hatte mir einen Anwalt genommen um gegen einen Fall zu klagen.
Es ging zwischen Anwalt und meiner Rechtsschutzversicherung 2 mal hin und her wegen der Deckungszusage.
Als diese dann endgültig abgelehnt wurde , habe ich meinen Anwalt aufgefordert die Sache so zu belassen .
Jetzt habe ich heute ein schreiben bekommen , das wie abgesprochen nicht weiter gehandelt wird und ich in der nächsten Zeit die Rechnung kommen wird.
Als Streitwert hat er 5000 Euro angenommen .
Kann mir jemand sagen wie hoch die Rechnung sein wird?
Es wurden ja lediglich 3 Briefe verfasst, und die Sache dann eingestellt .
Laut einem Internet Rechner sind es 700 Euro , was mir aber extrem viel vorkommt.
Danke für eure Hilfe
3 Antworten
Maßgeblich dürfte sein, wie hoch die Kosten der geplanten gerichtlichen Auseinandersetzung waren. Hier sind typischerweise 2x Anwaltskosten (eigener und gegnerischer RA) und 1x Gerichtskosten anzusetzen. Kennt man diese (fiktiven) Kosten, so kennt man den Gegenstandswert, welcher vom Anwalt für die Deckungskorrespondenz anzusetzen ist. Ausgehend hiervon kann man in den Wertetabellen
http://feser.koeln/content/kosten/
nachschauen, ob richtig abgerechnet wurde.
Hi...bin grade selber auf der Suche nach Rat & Tat und dabei auf deinen Eintrag gestoßen.
Meine Frau & Ich haben Eigentum erworben und uns wegen einer falschen Angabe des Maklers und einer evtl. Kaufvertragsänderung zur Sicherheit einen Anwalt genommen, der uns in der Angelegenheit beraten sollte.
Alles in Einem hat er 4 Mails aufgesetzt. (Ausschließlich an uns...) Für seine Dienste stellt er nun wie folgt in Rechnung:
1,3 Geschäftsgebühren gem. Nr 2300 VV, §§ 13,14 RVG = 460,20 € Entgelt für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen gem. Nr. 7002 (pauschal) = 20,00 €
480,20 € (netto) !
Er geht von einem Gegenstandswert i.H.v. 6.000 € aus, weil dies der Regelstreitwert sei, wenn der Gegenstandswert nicht oder schwer zu beziffern sei.
(Den geänderten Kaufvertrag und den neu vereinbarten Kaufpreis zwischen uns un den Verkäufern hat er nie gesehen)
Zwar verstehe ich die in § 13 RVG geregelten Gebühren bemessen am Gegenstandswert, generell würde mich nur Interessieren, ob und inwiefern ein solch hoher Rechnungsbetrag, bemessen an der Tätigkeit des Anwalts, gerechtfertigt ist ?!
4 E-Mail mit allgemeinen Informationen bezüglich der aktuellen Rechtslage
Auch wenn das keine direkte & hilfreiche Antwort auf die ursprüngliche Frage ist, hoffe ich doch, dass der kleine Erfahrungsbericht zu weiteren Beiträgen & Erfahrungen führt.
LG
magnamera
Könnte aber hinkommen. Hatte auch mal gegen eine gesellschaft einen Anwalt eingeschaltet. Streitwert knapp 10.000. Rechnung ca. 600- 700€.