Streit weil ich unwissend einen nicht ausgeschilderten Privatweg lief und zusätzlich noch Drohungen ist das ok?

8 Antworten

Selbst wenn du dich wissentlich darauf befunden hast ist das keine Straftat. Erst wenn du dir bewusst bist, dass der Besitzer damit nicht einverstanden ist wäre aus Hausfriedensbruch. Allerdings könntest du die Frau wegen Beleidigung anzeigen.

A) sie kennt Deinen Namen ja gar nicht

b) wenn der Weg nicht abgesperrt war und nicht gekennzeichnet.. was will sie. Nichts.

Es gibt 3 Arten von Privatwegen

ÖffentlicheStraßen                                                                   gehören der öffentlichen Hand und umfassen verschiedene Arten von Verkehrswegen, von Bundesautobahnen bis hin zu Gemeindestraßen. Durch eine spezielle Widmung unterliegen Sie dem Straßen- und Wegerecht und dürfen von der Allgemeinheit genutzt werden.

halböffentlicheStraße                                                               befindet sich in privatem Eigentum und unterliegt daher nicht dem Straßen- und Wegerecht. Sie wird faktisch dennoch von der Allgemeinheit genutzt, weshalb auf ihr das Straßenverkehrsrecht gilt. Bei einem solchen Privatweg unterscheidet das Gesetz also zwischen Nutzungs- und Eigentumsrechten. Meistens handelt es sich bei halböffentlichen Straßen um Zufahrten für Parkplätze von Geschäften.

ReinePrivatstraßen                                                                   zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Von daher gilt hier auch nicht die Straßenverkehrsordnung. Häufig handelt es sich dabei um Zufahrtswege, die auf ein Grundstück führen, um dort Parkplätze oder Tiefgaragen zu erschließen, oder um Straßen für den Lieferverkehr von Unternehmen.


Das heißt nicht jeder Verkehrsweg, der auf den ersten Blick öffentlich wirkt, ist es auch. Auch wenn eine Straße oder auch nur ein kleiner Weg unmittelbar zugänglich ist, kann es sein, dass er sich im Besitz einer Privatperson befindet. Und diese darf die Regeln auf ihrem Grundstück bestimmen, wodurch die Privatstraße nur eingeschränkt benutzt werden kann.

Wenn Privatstraßen für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, hat der Besitzer des Grundstücks allerdings auch ein paar Pflichten gegenüber Autofahrern und Passanten, welche diese Straße passieren dürfen. Wenn der Eigentümer nicht möchte, dass andere Personen als die Anlieger diese Straße benutzen, muss er dies mit einem Schild „Privatweg: Durchgang verboten“ das Recht auf öffentliche Nutzung entsprechend einschränken.

Nein, das ist ausgeschlossen da du ja nicht wußtest oder es für einen öffentlichen Weg gehalten hast. Die Alte hat nichts zu tun. Du könntest sie aber anzeigen wegen Beleidigung. Bringt zwar nichts aber das würde der Alten mal ganz gut tun. Wir hatten mal so eine Nachbarin und haben dann eine Hecke gezogen. Die Alte kam aber immer noch und wir erließen ein einstweilige Verfügung. Seitdem ist Ruhe. Vergiß die einfach ! Deinen Namen kennt die ja nicht, oder ? Also ruhig Blut und vergiß es einfach.

liebe Grüße

Emmy

Weswegen sollte man Dich anzeigen können? Es war weder ausgeschildert noch ein "befriedetes Grundstück", also eingezäunt. Damit fällt Hausfriedensbruch schon einmal in diesem Zusammenhang heraus.

Hinzu kommen die in das Länderrecht fallenden Wald- und Landschaftsordnungen. Wenn es zur freien Landschaft zu rechnen ist, bestünde sogar ein begrenztes Nutzungsrecht des Weges (NICHT der Felder ... apropos "Ein Bett im Kornfeld"), welches nur aus bestimmten Gründen beschnitten werden dürfte.

Passieren kann Dir also nichts. Es ist aber selten förderlich für nachbarschaftliche Kontakte, sich auf solche Rechte zurückzuziehen, wenn es einem nicht vom Eigentümer zugestanden wird, doch Du scheinst ja ein höflicher Mensch zu sein, dem man das nicht sagen muß.