Strafzettel "Parken auf Gehweg" am Roller
Hallo zusammen,
ich habe am Montag den 28.04 einen Strafzettel an meinem Roller gefunden mit dem Vorwurf "Parken auf Gehweg" in Höhe von 20€.
In der Fahrschule hatte ich gelernt, dass man mit dem Roller sowohl ohne Parkschein auf Parkplätzen als auch an Radständern kostenfrei und legal parken darf. Darauf hin bin ich mit dem Knöllchen zur Stadtverwaltung & zur Bußgeldbehörde und hatte meinen Fall geschildert. Die Dame hatte mich dann darüber informiert, dass dem nicht so ist und ich damals falsche Informationen von der Fahrschule erhalten hatte.
Jedenfalls habe ich nun eine Frist von 7 Tagen das Verwarnungsgeld zu zahlen. Mir stellt sich nun die Frage, kommt noch etwas per Post nach? Muss ja im Prinzip denn das Knöllchen hätte ja verloren gehen können. Und wenn ich nun auf diesen Brief warte, bleibt es dann bei den 20€ oder erhöht sich die Strafe noch weiter? (für den Fall das der Brief nicht innerhalb der 7 Tage frist ankommt)
Hat jdm von euch schon Erfahrungen damit?
8 Antworten
Hallöchen,
nutze die sieben Tage Frist und bezahle in der Zeit.
Und wenn ich nun auf diesen Brief warte, bleibt es dann bei den 20€ oder erhöht sich die Strafe noch weiter?
Die Strafe wird nicht erhöht, aber es wird teurer. Es werden Verwaltungskosten berechnet.
Grüße
Wenn du nicht zahlst, wird es generell immer teurer. Mit der Zahlung erkennst du die Verwarnung an, was weitere Unannehmlichkeiten ausschließt. Es ist dann erledigt, und dem Stadtkämmerer hast du eine Freude gemacht.
Ja,Du darfst Deinen Roller neben einem Fahrradständer parken und ja,Du darfst auch auf Parkplätzen parken.Aber den Roller einfach irgendwo auf einem Bürgersteig abstellen darfst Du nicht.Deshalb musst Du das "Knöllchen" auch bezahlen.
Ich selbst hatte am Radparkplatz direkt an der Wand eines Hauses geparkt und das auch so das ich nimanden dadurch behindert hatte.
Zunächst einmal darfst Du natürlich nicht mit dem Roller auf dem Gehweg parken. Das ist schon richtig. Es ist zwar oftmals sehr verlockend, einen solchen Parkplatz in Anspruch zu nehmen, aber dennoch verboten. (Ich fahre bereits seit 30 Jahren Motorroller) Selbst eine Parkscheibe bzw. ein Parkschein ist zu verwenden. Ich kenne genug andere Fahrer, die hier ebenfalls ein Strafmandat bekommen haben.
Zahlst Du nicht, bekommst Du nach einer gewissen Zeit Post mit zusätzlichen Gebühren drauf! Dann wird es schnell mal der doppelte Betrag!
Nein, es bleibt nicht dabei. Es kommen Bearbeitungsgebühren von 15 - 20 € dazu. Ob das Knöllchen verloren ging oder wie ein Vögelchen von dannen geflattert ist, interessiert die Bußgeldstelle nicht.