Strafe für Betrug u.a. mit 15/16 Jahren

5 Antworten

An Deiner Stelle wäre ich so ehrlich als möglich bei der Gerichtsverhandlung. Denn wenn Du wie hier schon beschrieben Reue zeigst wird diese Reue selbstverständlich berücksichtigt. Weiter wäre empfehlenswert sich zu überlegen wie die entstandenen Schulden von Dir zurück gezahlt werden können. Denn wenn Du den Geschädigten nach einer Entschuldigung für diesen jugendlichen Unsinn einen Rückzahlungsplan vorlegst wird sich Dein Verhalten sehr positiv auf die mit Recht zu erwartende Strafe auswirken. Dabei ist, natürlich, zu überlegen ob es für Dich möglich ist einen Nebenjob anzunehmen. Z.B. Zeitung austragen oder irgendwo regelmäßig die eine oder andere Stunde vor oder nach der Arbeit putzen zu gehen. 

Es ist ehrenwert dass Du Dich schämst. Deine Scham sollte Dich aber nicht daran hindern zu Deiner Tat zu stehen und an Wiedergutmachung zu denken. Schon gar nicht daran diese Wiedergutmachung JETZT  schon zu beginnen. Du kannst nämlich jetzt anfangen zu sparen damit Du den Geschädigten rund um die Gerichtsverhandlung schon die erste Rückzahlung anbieten kannst. 

Wenn du gar keine Aussage machst und somit auch kein Geständnis vorhanden ist ( was glaube ich eh nicht mehr viel nützen würde ),kannst du damit rechnen ne Dicke Geldstrafe zu kriegen oder Jugendhaft.

Wie lange oder wie hoch die Strafe ist kann ich dir nicht sagen.

Achja und Suizid bringt dich nur in den nächsten Knast namens dunkle Leere - Finger weg.

da du ja nun offenbar eine ordentliche Ausbildung absolvierst und die Sache ja auch bereust, wird im Regelfall der kammervorsitzende Richter dir möglicherweise Sozialstunden, die du in deiner Freizeit ableisten musst, aufbrummen.

Den entstandenen Schaden musst du allerdings von deinem AZUBI-Gehalt schnellstens bezahlen.

mein Gott in Deutschland wird kein Kind in den knast gesteckt

und wenn du mit 5 deiner kumpels einen tottritts, bekommst du 2,5 jahre vielleicht

du wirst so 3 sozialstunden bekommen

nein, eher 300, aber trotzdem nix wildes

den schaden musst du natürlich ersetzen, mit Geld, sonst holen sie sich einen titel darüber, da kommen zinsen drauf

Alpay1997  18.11.2013, 12:49

Wenn du wüsstest,Jugendhaft ist auch Knast und da sitzen mehr als genug.

DerschwarzeBeg  18.11.2013, 12:54
@Alpay1997

ja deine kumpels, weil sie serientäter sind

aber kein ersttäter, für betrug

Alpay1997  18.11.2013, 12:56
@DerschwarzeBeg

Auf welcher Substanz hängst du denn Bitteschön?

Weder hab ich Bekannte im Knast noch haben welche vor da zu landen. Bitte geh und schmelz dein Nazi Hirn ein.

TheGrow  18.11.2013, 14:40
@Alpay1997

DerschwarzeBeg hat aber nicht ganz unrecht.

Grundsätzlich soll laut Jungendgerichtsgesetz (§ 5 Absatz 1) gegen Jugendliche nur einer erzieherische Maßnahme verhängt werden. Geldstrafen sind gänzlich ausgeschlossen.

Laut § 5 Absatz 2 des Jugendgerichtsgesetzes wird die Straftat eines Jugendlichen wird mit Zuchtmitteln oder mit Jugendstrafe geahndet, wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen. Das das ist aber bei der ersten Verurteilung fast nie der Fall, sondern erst bei Jugendlichen, bei denen vorangegangene erzieherische Maßnahmen fruchtlos waren.

Aber wenn ich den Fragesteller richtig verstanden habe, ist dass das erste mal, dass er vor Gericht steht, so dass lediglich von Sozialstunden als erzieherische Maßnahme auszugehen ist.

Alpay1997  18.11.2013, 18:03
@TheGrow

Ich bin kein Anwalt,selbstverständlich kann es sein das er Recht hat,aber bitte lies dir seine Antworten mal richtig durch,nebenbei hat er in einer anderen Frage einen Rassistischen Kommentar abgegeben,wenn er Helfen will soll er das tun aber ohne anderen auf den Schlips zu treten.

Jugendarrest.