Strafe bei Fahren eines Autos, auf das man als unter 25-jähriger nicht versichert ist?

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Es gibt Tarife, bei denen der Fahrerkreis nicht eingeschränkt ist. Jeder, der einen Führerschein hat, darf. Solltest Du eine Auto fahren, für welches eine Versicherung mit eingeschränktem Fahrerkreis besteht, ist das nicht strafbar. Geschieht dann ein Unfall, wird der Versicherer jedoch feststellen, dass gegen beitragsrelevante Vertragsbestimmungen verstoßen wurde. In diesem Fall wird er leisten, aber gegenüber dem Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe erheben. Diese besteht meist in der rückwirkenden Erhebung des - eigentlich richtigen - höheren Beitrages, der bei Angabe des tatsächlichen Fahrerkreises berechnet worden wäre, für das ganze laufende Versicherungsjahr.

jbinfo  01.03.2011, 19:09

So sehe ich das auch.

siggibayr  02.03.2011, 09:01
@jbinfo

Es besteht ein gültiger Versicherungsvertrag. Du begehst lediglich eine sogenannte Obliegenheitsverletzung, da du der Versicherungsgesellschaft nicht mitgeteilt hast, dass du vom Vertrag abweichst. Ansonsten gilt das bereits hier Gesagte.

Eichbaum1963  02.03.2011, 20:14
@siggibayr

Perfekte Antwort(en) was willst du mehr. DH

Sofern dein Fahrzeug also versichert ist, brauchst du dir über evtl. strafrechtliche Folgen diesbezüglich keinen Kopf zu machen. Nur die Versicherung fordert u.U. einen kompletten Jahresbeitrag nach.

trixieminze  11.03.2011, 13:12
@Eichbaum1963

Der Halter ist versichert, nicht das Fahrzeug.

Wenn Du einen Unfall baust, kann sich die Versicherung das Geld, das sie ggf. zahlen muss, bei Dir zurückholen, falls sie überhaupt zahlt. Manche verlangen eine Strafe in Höhe eines Jahresbeitrags oder mehr, sie stufen die Versicherung hoch, evt. landest Du noch auf einer "Schwarzen Liste".

Leon97531  01.03.2011, 21:24

Der erste Satz ist Falsch.

Kristall08  01.03.2011, 22:36
@Leon97531

Hat mir mein Versicherer so gesagt.

Eichbaum1963  02.03.2011, 20:15
@Kristall08

Dann hat der dir eine falsche Auskunft erteilt (um Angst zu machen?).

sEKx89  22.02.2019, 20:51
@Eichbaum1963

@Eichelbaum1963
Der Satz ist keineswegs falsch. Er ist genau so richtig. Die Versicherung hat in einem solchen Fall durchaus das Recht sich das Geld bei dir wieder zu holen.

Nicht der Fahrer schließt eine Versicherung ab, es ist der Halter. Du darfst sicher noch lange nicht ans Lenkrad.

Ich würde meinen, dass dein Führerschein zu Recht weg ist! Zu den kleinen finanziellen Dingen, die du zahlen wirst!

Crack  01.03.2011, 19:16

Hast Du was geraucht?

Es geht hier lediglich um eine Versicherungfrage, nicht aber um Fahrerlaubnisentzug!