Darf ich das auto meiner schwester fahren obwohl ich da nicht mit versichert bin?

14 Antworten

Ja klar - solange die Kfz-Versich.prämie bezahlt ist!

Du mußt einfach unterscheiden zwischen dem Versich.schutz und der Versich.prämie: Versich.schutz besteht immer für das Fahrzeug, solange die Prämie bezahlt ist!

Die Versich.prämie richtet sich u.v.a. auch nach dem Fahrerkreis; hat dich deine Schwester noch nicht gemeldet beim Versicherer als weiteren Fahrer, dann muß die Schwester z.B. bei einem von dir verursachten Schaden eine Prämiennachzahlung leisten - manche Versicherer verlangen sogar eine Strafzahlung zusätzlich :-((

Das Fahrzeug jedoch ist hierbei immer versichert, auch bei einem Schadenfall von dir ;-))

Hallo Fabian, grundsätzlich empfiehlt es sich bei der Autoversicherung deiner Schwester nachzufragen um auf der sicheren Seite zu sein. Es gibt kein pauschales Vorgehen der den Kfz-Versicherungen. Solltest Du einen Unfall mit dem Auto verursachen dann kann es sich um vertragswidriges Verhalten handeln. In diesem Fall würde die Versicherungen die Prämie rückwirkend so berechnen, als wärst Du im Fahrerkreis immer angegeben gewesen und deine Schwester müsste die Prämie rückwirkend nachbezahlen. Es gibt auch Gesellschaften die nichts machen. In einem Notfall kannst Du davon ausgehen das es Konsequenzen gibt.

Beste Grüße VersicherungsProfis

Jein.

WEnn ALLE Fahren dürfen, dann ist das kein Problem.

Wenn aber nur bestimmte Personen eingetragen sind wird es im Falle eine Unfalls Probleme geben.

Grundsätzlich darfst Du natürlich, wenn Du den Führerschein hast, auch Auto fahren.

Es gibt allerdings Versicherungen, die z.B. die Mitfahrer oder das Alter der Mitfahrer des versicherten KfZ regulieren, natürlich in Absprache mit dem Versicherten. Viele machen das, weil das die Prämien ein wenig senkt.

Wenn das bei deiner Schwester so ist, das z.B. diese Klausel, dass keiner unter 21 Jahren das KfZ fährt bzw. fahren darf, gibt es im Schadensfall Probleme.

Ich würde übrigens grundsätzlich raten, keinen Gegenstand, also auch kein Auto, auszuleihen, wenn man dabei evtl. entstehende Schaden nicht selbst aufbringen bzw. ersetzen kann.

... der Marktführer versichert keine Fahrer, nur die Fahrzeuge, und dies wird bei Deiner Schwester nicht anders sein.

Es gibt aber Versicherung, die berechnen eine Strafe von bis zu 2.500 EUR, wenn bei den Tarifmerkmalen gemogelt wird.

Sie möge also einfach ihren Berater/Makler einbinden, wenn sie nicht weiß, was sie abgeschlossen hat.

Allzeit gute Fahrt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung