Strafantritt!? Geldstrafe kurz vor knapp bezahlen können - Möglich?
Hallo ihr Lieben,
vor kurzem hatte ich einen wegen Unachtsamkeit meinerseits einen Autounfall. Es ist zwar niemandem etwas passiert, allerdings lief wegen des Schadens natürlich ein Verfahren gegen mich.
Soweit so gut. Das Ganze ist nun mittlerweile ungefähr 9 Monate her und ich habe vor knapp 3 Monaten einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass mich eine Geldstrafe von 1500€ erwarten, zahlbar in Raten.
Der Staatsanwaltschaft wusste um meine finanzielle momentan sehr schwache Situation und hat daher die Strafe kleiner Ausfallen lassen, worum ich schon sehr dankbar war.
Leider war mir die Zahlung in Raten von monatlich knapp 75€ auf Grund meines kleinen Gehaltes nicht möglich, so dass die erste Rate ausgefallen ist. Nun bekam ich gestern eine Ladung zum Strafantritt.
Ich solle "binnen 4 Wochen seit Zustellung dieser Ladung" die "45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe antreten", heißt es, oder ich könne bei "Ersatzfreiheitsstrafen die gesamte Summe auch !!sofort!! zahlen, so dass diese hinfällig würde."
Den Brief habe ich auf Grund meiner Arbeitszeiten erst gestern Abend bekommen, heute Morgen habe ich sofort bei der Staatsanwaltschaft angerufen und wollte mich nach meinen Möglichkeiten erkundigen, diese Freiheitsstrafe doch noch irgendwie zu umgehen (durch Zahlung oder was auch immer).
Wie für Behörden typisch arbeitet dort mal wieder keiner, "Betriebsausflug mit der gesamten Zweigstelle"; hieß es bei der Hauptstelle.
Nun meine Frage: Ich habe Zeit die Haft binnen 4 Wochen anzutreten oder SOFORT zu zahlen. Die Haft beginnt, wenn ich diese 4 Wochen ausschöpfe, erst am 14.07.2012 - Ist es mir nicht auch möglich diese Geldstrafe kurz zuvor, beispielsweise am 07.07.2012 zu zahlen?
Ich möchte das natürlich keineswegs "so lange hinaus zögern wie irgend möglich", aber ich bin verhältnismäßig guter Dinge, dass ich mir diese 1500€ irgendwie im Freundes- und Bekanntenkreis zusammen leihen kann, allerdings benötigt das natürlich etwas Zeit...
7 Antworten
Du kannst die Summe noch bezahlen , dann musst du nicht ins Gefängnis. Hatten wir im Bekanntenkreis vor ein paar Jahrenauch schon mal.
Da stand die Polizei schon vor der Tür und wollte die Person mitnehmen. Wir konnten die Herren noch überreden bis zum nächsten Tag zu warten.
Haben das Geld dann gebracht und die Person musste nicht einsitzen.
Du kannst die Strafe auch noch zahlen, wenn man kommt, um Dich zu holen. Deshalb heißt es auch Ersatzfreiheitsstrafe. Eigentlich sollst Du ja zahlen und nicht sitzen. Deshalb kannst Du selbst dann noch zahlen, wenn Du schon inhaftiert bist. Auch eine Teilsumme ist dann möglich, um Dich freizukaufen, also beispielsweise 20 Tage sitzen und 25 Tagessätze bezahlen.
Zahlen mußt Du übrigens erst mal nur die Strafe, nicht die Kosten. Diese kannst Du auch später noch begleichen.
Genau die meine ich - das sind die Gerichtskosten. Und im Gegensatz zu der Strafe handelt es sich hier um zivilrechtliche Schulden. Das ist das gleiche, als wenn Du bei Neckermann nen Sofa bestellst und es nicht zahlen kannst. Nur daß Du hier eben kein Sofa, sondern nen Strafbefehl bekommen hast ;-.)
Steht da keine Frist drauf? Normal steht da immer eine drauf, bis wann die Summe gezahlt sein muss. Wenn nicht unbedingt am Ball bleiben und Terror bei der Staatsanwaltschaft machen, solange Nerven bis du jemand ans Telefon bekommst der dir Auskunft gibt. Sonst wirst du immer wieder abgewimmelt. Aber gucke nochmal drauf ob die Frist darauf steht. Wenn nicht und du die Möglichkeit hättest direkt Zur Staatsanwaltschaft zu fahren, tust du das und fragst Persönlich nach und dann wirst du deine Antwort bekomm.
Da steht nur "sofortige Zahlung" :((
Gehe Dich doch einfach 45 Tage setzen.
Wenn Du so wenig verdienst, dass Du nicht mal 75€ pro Monat abstottern kannst, dann kannst Du auch für die paar Tage auf Deinen Job verzichten bzw. gefeuert werden.
Jawohl und dann sieht das jeder Arbeitgeber und will solche Menschen nicht mehr haben, schaue mal wie schwer solche Leute Arbeit finden. Das ist einfach nur Wahnsinn.
Die Zahlung kann sogar noch am Tag des Haftantritts erfolgen und man ist "erlöst". Man muss den Eingang der Zahlung nur nachweisen, es reicht nicht die Behauptung an sich. Scheckzahlung geht i.d.R. heutzutage auch nicht mehr, es muss eine Überweisung erfolgen auf das angegebene Konto unter dem angegebenen Aktenzeichen. Früher war es sogar noch möglich, das Geld in bar beim Haftantritt dort auf den Tisch zu legen, heute könnte einem passieren, dass dies zurückgewiesen wird.
Hey, vielen Dank für deine tolle Antwort. Das beruhigt mich alles schon mal etwas, auch, wenn man nicht warten sollte bis es klingelt. Es eröffnet sich mir aber gerade eine neue Frage - Du schreibst ich muss die Strafe zahlen und nicht die Kosten? Welche Kosten sind das? Der Unfallschaden steht noch offen und gehört nicht dazu, das weiß ich. Was aber hier drauf steht ist "Außerdem sind die Kosten i. H. v. 143,50 EUR dorthin zu zahlen." - Meinst Du diese Kosten? Und Wofür sind die?