Kann ich bei der Staatsanwaltschaft die EV freiwillig abgeben?

8 Antworten

Eine mit Strafbefehl verhängte Geldstrafe kann in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden. Diese wird anstelle der Geldstrafe vollzogen. Eine eidesstattliche Versicherung befreit nicht davon. Ein Haftbefehl zur Erzwingung der EV hat dagegen keine Ersatzwirkung für Schulden, die nicht gezahlt werden. Diese bleiben trotz Verbüßung der Erzwingungshaft bestehen. Insoweit hat die EV nur eine aufschiebende Wirkung. Sobald die EV gelöscht wird, nach bisher geltendem Recht nach Ablauf von 3 Jahren, leben die Schulden wieder auf, d.h. der Gläubiger kann die erneute Vollstreckung betreiben.

Wer nicht zahlt sitzt! Pro Tagessatz 1 Tag. Da kannste soviel EVs abgeben wie du willst. Aber wenn du meinetwegen nur noch die Hälfte zahlst, werden die Schergen schon nicht gleich anrücken. Dann gibts erstmal Papierkrieg. Bloß bei Null kommen sie.

DahleRieger  07.06.2012, 09:04

Auch die Hälfte befreit nicht davon, es ist ganz wichtig, das man die Raten einhält, die sind ja am Einkommen bemessen worden.

Stell halt alle anderen Zahlungen ein, die nicht zum Leben gehören.

Zunächst gibt man eine EV weil man Zahlungsunfähig ist beim Gerichtsvollzieher ab, der hat mit der Staatsanwaltschaft nichts zu tun denn es handelt sich bei Zahlungsunfähigkeit um Zivilrecht. Straf- und Zivilrecht sind voneinander getrennt zu sehen.

Es wird sich in Deinem Fall vermutlich um eine Geldstrafe in Höhe von bestimmten Tagessätzen handeln. Vor der Zahlung dieser Strafe bewahrt Dich auch die Abgabe einer EV nicht.

Wenn Du nun nicht mehr Zahlen kannst so hast Du noch, ausser dem Absitzen der restlichen Tage, eine andere Möglichkeit. Gehe zum zuständigen Rechtspfleger der Staatsanwaltschaft und erkläre warum Du nicht mehr zahlen kannst und bitte darum die restlichen Zahlungen in gemeinnützige Arbeit umzuwandeln. Das klappt in der Regel. Halte Dich aber dann auch an die Abmachung. Bedenke das in dieser Angelegenheit nicht Du die Regeln bestimmst. Lass die Sache nicht schludern. Werde sofort tätig, denn irgendwann ist es zu spät und der Haftbefehl geht raus! Dann gibt es nur noch zahlen oder absitzen.

Wenn du die Zahlungen einstellst wird aus der Geldstrafe eine Haftstrafe da geht kein Weg dran vorbei.

Du bekommst doch sicherlich Harz IV, oder ? dann sind immer noch 30,-- mtl zu zahlen und das geht auf jeden Fall.

Stellst du dir Raten ein, bittest du gleichzeitig um die Möglchkeit die Strafe in Sozialstunden zu wandeln oder ab zu sitzen, dann kannst du noch entscheiden was du willst.

eine EV geht bei der Staatsanwaltschaft nicht und interessiert sie auch nicht, die schicken keinen GV sondern nur den Haftbefehl oder besser gesagt den Termin zum Strafantritt

So einfach ist das.

Um welche Gelder sprechen wir denn wenn ich mal fragen darf

Wenn Du die Raten nicht mehr zahlen kannst,musst Du Sie absitzen.Da hilft eine EV nichts.