Steuerrückerstattung zu niedrig?

3 Antworten

Frag Deine Kollegen, die sind ja scheinbar ausgebildete Steuerberater!

Das Thema ähnelt vielen hier dahingehend, dass vordergründig die eigenen Interessen gesehen werden. Das soll bitte nicht persönlich aufgefasst werden. Ein Beispiel ist, sehr viele junge Leute fragen nach Rechten aber keines nach Pflichten. Ein weiteres, wenn hier §§ angezogen werden, sind es fast immer nur die Positiven, dass aber in Querverweisen auch Negatives stehen könnte wird ignoriert.

Zum Fall direkt. Ich würde erst in eigener Sache eine Gegenberechnung erstellen um heraus zu finden wo ggf. ein eigener Fehler unterlaufen sein könnte. Andernfalls besteht die Möglichkeit, unter Einhaltung in der Belehrung genannten entsprechenden Frist dem Steuerbescheid ganz oder teilweise zu widersprechen.

Wenn eine Einkommensteuererklärung eingereicht wird, sollte man vorher über ein Steuerprogramm, z. B. WISO, selbst ausrechnen, was zu erwarten ist. Dann kann man das mit dem Steuerbescheid des Finanzamts vergleichen. Auskünfte der Kollegen helfen da wenig. Wenn z. B. ein Kollege weiter weg vom Arbeitgeber wohnt, hat er möglicherweise mehr Werbungskosten für Fahrten zur Arbeit und daher eine höhere Erstattung. Wer nur 3 km vom Arbeitgeber entfernt wohnt, kann daraus keine Steuererstattung erwarten, wei die Kosten unter dem Arbeitnehmer- Freibetrag liegen. Also sind kaum zwei Fälle direkt miteinander zu vergleichen.