Steuernachzahlung und Säumnisszuschlag auch nach 6 Jahren korrekt?

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Hallo Bohnenpeter das Finanzamt hat in deinem Fall richtig gehandelt. Laut ** §146 Abs. 2 AO** ich zitiere:

(2) Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr oder einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt beziehen, spätestens fünf Monate danach abzugeben.

danach bist du verantwortlich und nicht das Finanzamt. Außerdem nach § 56 Nr. 1b EStDV ich zitiere wieder:

Unbeschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Einkommensteuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) in den folgenden Fällen abzugeben: wenn mindestens einer der Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, bezogen hat ....

d.h. in deinem Fall du warst verpflichtet, da deine Frau Lohnsteuer abgezogen bekommen hat. Und da du nicht abgegeben hast kann das Finanzamt nach § 152 AO ich zitire:

  1. 1Der Verspätungszuschlag wird gegen den Erklärungspflichtigen festgesetzt. ....
  2. 1Bei verspäteter Abgabe einer Steueranmeldung (§ 168 AO) ist der Verspätungszuschlag durch besonderen Verwaltungsakt festzusetzen. 2Einer besonderen Begründung bedarf es hierbei i.d.R. nicht (§ 121 Abs. 2 Nr. 2 AO). 3Unabhängig von der Fälligkeit der Steuer ist in diesen Fällen jedoch eine Zahlungsfrist für den Verspätungszuschlag einzuräumen (§ 220 Abs. 2 AO).

wie du siehst in diesen sauren Apfel mußt du beißen. Aber was du machen kannst ist eine Stundung der Steuerschuld beantragen, allerdings mußt du mit Stundungskosten rechnen.

Solltest du noch Fragen haben melde dich.

Als 2006 das Gesetz zur Rentenbesteuerung kam,dachte ich ,dass das Finanzamt mich sicherlich auffordern würde eine Steuererklärung abzugeben,wenn wir etwas nachzahlen müßten

Das tut das FA auch - früher oder später. Nur ändert das nichts an der Tatsache, dass die Erklärungspflicht eine grundsätzliche Bringschuld des Steuerpflichtigen darstellt.

Hieraus hatte sich unterm strich ergeben,dass wir für die letzten 5 Jahre insgesamt fast 15.000 Euro an das Finanzamt zurückerstatten müßten

Autsch.

In den Bescheiden des Finanzamtes wurde diese Summe nun bestätigt

Richtige Vorgehensweise.

und wir aufgefordert bis mitte August dieses Geld an das Finanzamt mit einem zusätzlichen Säumnisszuschlag von insges. fast 1000 Euro überweisen sollen

Das ist kein Säumnis- sondern ein Verspätungszuschlag, weil ihr die Erklärung verspätet abgegeben habt.

Ist es rechtlich unumgänglich diese Steuernachzahlung gegenüber dem Finanzamt zu leisten, obwohl wir die ganze Zeit nie eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bekamen ?

Ja. Infolge der Steuerpflicht der Einkünfte aus der Rente wart ihr zur Abgabe der EStE verpflichtet.

Falls diese Rückzahlung an sich unumgänglich ist,ist der angegebene Säumnisszuschlag juristisch anfechtbar,

Nein. Aber ihr könnt mit dem FA unter den gegebenen Umständen sicher eine Ratenzahlungsvereinbarung / Stundungslösung treffen. Die lässt sich das FA aber durch Aufschläge bezahlen.

  1. Ist es rechtlich unumgänglich diese Steuernachzahlung gegenüber dem Finanzamt zu leisten, obwohl wir die ganze Zeit nie eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung bekamen ??

Ihr ward verpflichtet, Steuererklärungen abzugeben. Eine Aufforderung durch das Finanzamt war nicht nötig.

  1. Falls diese Rückzahlung an sich unumgänglich ist,ist der angegebene Säumnisszuschlag juristisch anfechtbar,da wir ja nie vom Finanzamt eine Aufforderung erhielten und wir deshalb auch eine Mitverantwortung für diese Misere beim Finanzamt sehen ??

Säumniszuschläge fallen erst an, wenn die Zahlungsfrist überschritten wurde. Sicher, dass es ein Säumniszuschlag ist? Ich vermute eher, dass es sich um Verspätungszuschläge handelt, diese werden festgesetzt, wenn die Erklärungen zu spät eingereicht wurden, was ja hier der Fall ist.

Zusammenfassend gesagt: Ihr seid euren steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen und müsst nun die Konsequenzen auch tragen.

Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, Dich zur Steuererklärung aufzufordern.

Einstweilen schon mal vielen Dank für die zahlreichen gutgemeinten Ratschläge,die mir tatsächlich auch etwas weitergeholfen haben ! Sicherlich war es unser Versäumniss einfach nur auf eine Aufforderung vom Finanzamt zu warten. Hätten wir dass vor Jahren gewußt,hätten wir selbstv. regelm. eine Steuererklärung abgegeben. Hier waren wohl 2 umstände zusammengekommen.... 1. Die Aussage von unserem damaligen Steuerberater einfach nichts mahr abzugeben,da sich das ganze ( damals wohl auch zurecht ) nicht rentieren würde. Wobei ich den eindruck hatte, dass der damals eben auf provisionsbasis Arbeitete und wegen der zu erwartenden "Nullrunde durch das Finanzamt " eben auch keinen provit machen würde ? 2. Die Fehleinschätzung,dass das Finanzamt uns zur Erklärung auffordern würde,da sie ja schließlich alle Daten von der Rentenversicherung ,Arbeitgeber usw. bekommen. Wenn man darüber nachdenkt wieviele Leute wohl vor einer ähnlichen Situation stehen und es ggf nicht wissen ?? Offenbar sind die Finanzämter immer noch personell völlig unterbesetzt,sonst würden solche Situationen doch gar nicht erst vorkommen ?? Erschreckend ,wie schnell man dadurch ungewollt zum Steuerhinterzieher werden kann!? Zum Glück haben wir noch etwas Rücklage aus einer LV auf die wir nun zurückgreifen müssen um dem Finanzamt die Steuerschuld abzugleichen,obwohl die ja eigentlich für die Altersvorsorge gedacht war....cést la vie ? Was macht man denn ,wenn man in einer solchen Situation völlig zahlungsunfähig ist ???? Geht man dann in den Knast zu Ulli Hoeneß ?? Und noch ne Frage , sollte ich nun einfach dem Finanzamt das Geld überweisen,oder die Sache besser über einen Anwalt abwickeln lassen ??? Zurückerstatten müssen wir von 2008 bis 2013.... könnte das Finanzamt auch für die weiter zurückliegenden Jahre noch eine Stuererklärung einfordern ??? Im voraus schon vielen Dank für weiter Infos !