Kann nachdem Steuererklärung gemacht wurde rückwirkend verbesserungen vorgenommen werden?
Wenn ich meine Steuererklärung schon abgegeben habe und diese vom Finanzamt bereits kontrolliert und abgeschlossen wurde, kann ich dann noch im nachhinein Verbesserungen vornehmen und noch evtl. Werbungskosten nachreichen die ich vergessen habe?
4 Antworten
Wie Saarland60 richtig anmerkte, kannst Du Deine Steuererklärung tatsächlich noch so lange ohne Einhaltung irgendwelcher Formvorschriften ändern, bis die Steuererklärung bearbeitet wurde.
Hast Du jedoch schon einen Bescheid erhalten, hast Du nur noch 4 Wochen ( nicht 6 Wochen ) Zeit einen Antrag auf Änderung zu stellen.
Hierfür mußt Du bei Deinem Finanzamt einen "Einspruch" einlegen und Deinen Änderungswunsch darlegen und ggf. Belege beifügen.
es gibt eine Widerspruchsfrist, ca. 6 Wochen nach Zustellung des Steuerbescheids. Wenn die abgelaufen ist, ist es vorbei.
Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, nicht mehr
Ja, das kannst Du jederzeit, und zwar so lange, bis Du einen Steuerbescheid erhalten hast und dieser rechtskräftig geworden ist.