Steuerklasse als Verheiratete bei Grenzgänger

2 Antworten

Für Euch gilt das EStG, es spielt keine Rolle ob man und wieviel man im Ausland oder im Inland arbeitet. Es zählt das Familieneinkommen. Genaue Auskunft könnte dir nur ein StB geben wenn er alle Fakten kennt. Ebenfalls ist die Eigenschaft "Grenzhänger" unerheblich auch die bisherige Regelung eine vierteljährliche ESt Vorauszahlung zu leisten hat nichts zu bedeuten. Er könnte auch den Antrag auf eine monatliche V-Zahlung stellen.

Da bedarf es einer Nachfrage. Ist Dein Mann freiberuflich oder selbständig tätig?