Steht Erzwingungshaft im Führungszeugnis?

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Hallo gndb1,

im Bundeszentralregister und dem Führungszeugnis das Auszüge aus dem Bundeszentralregister enthält, erfolgen nur dann Einträge, wenn es gerichtliche Urteile im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gegeben hat.

In Deinem Fall lag aber kein Strafverfahren sondern nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren vor. Deshalb erfolgen dort in Deinem Fall auch keine Einträge. Das gilt auch für Deine Frage im Bezug auf die Erzwingungshaft.

Was im Führungszeugnis steht, bzw. was dort eben nicht aufgenommen wird kannst Du dem § 32 BZRG entnehmen.

Schöne Grüße
TheGrow

gndb1 
Fragesteller
 10.02.2019, 09:53

Super ausführliche Antwort danke!

Im einfachen Führungszeugnis stehen Verurteilungen drin - außer die erste, wenn die Strafe nicht höher als 90 Tagessätze bzw. 3 Monate Freiheitsstrafe beträgt und im Bundeszentralregister keine weiteren Strafen eingetragen sind.

So weit ich das weiß Nein. Im Bundeszentralregister steht es auch nicht.