Stehe nicht in Mietvertrag, muss ich trotzdem zahlen?

14 Antworten

Du stehst  nicht im Mietvertrag, also bist Du schon mal nicht Vertragspartner des Eigentümers/Vermieter der Wohnung.

Wenn Du nachweislich Miete an Deine Freundin gezahlt hast, dann ist auch ohne schriftlichen Vertrag ein Mietvertrag zustande gekommen.

Deine Freundin kann so viel drohen wie sie will, ohne Nachweis dass es einen zumindest mündlichen Mietvertrag gibt, hat sie keine rechtliche Handhabe.

johnnymcmuff  02.03.2018, 12:12

Hat Du Miete gezahlt und wenn ja, hat sie Quittungen bzw. einen Nachweis darüber?

Ich verstehe die Frage irgendwie nicht. Sie verlangt die Hälfte der Miete, für eine Wohnung die es nicht mehr gibt, da sie ausgezogen ist?

  1. DU musst nichts zahlen, wenn nur deine Ex den Mietvertrag unterschrieben hat.
  2. DU musst auch keine Nebenkosten etc. zahlen, solange du nicht nachträglich eingetragen worden bist als Bewohner der Wohnung.

Solange du nicht den Mietvertrag mit unterschrieben hast, kann es dir ziemlich egal sein, da keine Rechtliche Handhabe besteht.

Ihr hattet also ein Agreement, dass sie für die Miete zuständig ist und Du für alles andere.

Wenn Du jetzt mal so zurück denkst, wie hoch diese Ausgaben im Schnitt pro Monat waren, auf wieviel würdest Du kommen?

Ich versuche mal eine kleine Rechnung:

Warmmiete 500 € je Monat

alles Übrige 500 € je Monat

Macht zusammen 1000 € und somit hättest Du zur Hälfte an der gemeinsamen Lebensführung beigetragen. Wenn jedoch Dein Anteil nach unten abweicht, wirst Du schnell erkennen, dass Du Dich hast aushalten lassen und das dürfte vermutlich der Grund sein, warum Deine Ex nun plötzlich auf die Idee kommt, Du solltest noch Miete zahlen für die restlichen 3 oder 4 Monate oder meint sie, auch rückwirkend?

Jedoch zeigt sich schon an diesem Agreement, dass sie Dich nie als Mitmieter oder Untermieter wollte. Sie hat absichtlich nie Miete von Dir verlangt, damit sie in jedem Fall die Bestimmung darüber behält und Dich ggf. vor die Tür setzen kann, wann immer sie will. Was sie nun offenbar auch getan hat. Falls Du selbst ausgezogen bist, war es Dein gutes Recht, jederzeit zu gehen ohne weitere Zahlungen oder Leistungen.

Niemand kann aus einem solchen Agreement einen Untermietvertrag o. ä. herleiten.

Da Du ausgezogen bist, reduzieren sich die Kosten der allgemeinen Lebensführung für Den Haushalt Deiner Ex mindestens um 1 Drittel, was andersrum bedeutet, dass sie natürlich jetzt mehr aufwänden muss, als früher. Aber das ist die logische Folge. Jeder Single weiß, dass es teurer ist, allein zu leben, als viele Dinge einfach durch zwei teilen zu können.

Sie kann zur Polizei gehen. Dort wird man sie wegschicken. Sie kann zum Anwalt gehen. Wenn es einer ist, der dringend ein neues Mandat braucht, wird er einen Prozess anzetteln, aber Du hast nach meiner Meinung überhaupt nichts zu befürchten, denn wenn das Agreement so war, dass sie für die Miete zuständig ist, so ist sie das bis zum Ende des Mietverhältnisses und wenn Dein Teil der allgemeine Einkauf und Versicherungen waren, so endet Deine Verpflichtung mit Deinem Auszug. Das ist ihr Schicksal. Damit wird sie sich abfinden müssen.

Hattest du vorher schon Miete an sie gezahlt? Wenn ja, dann ist davon auszugehen, dass ihr einen muendlichen Mietvertrag hattet. Dann gab es fuer dich auch eine Kuendigungsfrist von entweder etwa einem halben Monat zum Monatsende (wenn die Wohnung weitestgehend von ihr allein eingerichtet wurde) oder knapp 3 Monaten (wenn ihr die Wohnung gemeinsam eingerichtet habt bzw. du einen nicht unerheblichen Teil der Einrichtung eingebracht hast). Du wuerds ihr also auch nach deinem anscheinend sehr spontanen Auszug bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist (wenn du gekuendigt haettest) oder hier eben bis zum Ablauf des Mietverhaeltnisses zwischen deiner EX und deren Vermieter die vereinbarte Miete oder den vereinbarten Mietanteil schulden.

Gab es aber keine Mietvereinbarung zwischen dir und deiner EX und hast du auch nie Miete an sie gezahlt, kann sie jetzt auch keine von dir fordern.

Ich sehe hier, erst recht nicht rückwirkend, irgendeine Verpflichtung deinerseits dich an Mietkosten zu beteiligen, weder hälftig noch andersartig. Hier hätte es zu Zeiten des Zusammenwohnens bzw. dessen Beginns für die Zukunft einer entsprechenden Vereinbarung bedurft. Die gibt/gab es nicht. Damit ist ein Anspruch auf Kostenerstattung schlichtweg verwirkt und würde vor Gericht scheitern.

Lass sie drohen, es ist nur heiße Luft. Erst wenn eine Klage käme, müsstest du reagieren. Bis dahin ist schweigen geboten. Lass dich auf keinerlei mündliche oder schriftliche Auseinandersetzung ein, bitte.

Das ist der Rat vom albatros.