Kündigung Mietvertrag des Ex Partners?

10 Antworten

Dein Freund hat mit Dir zusammen einen Mietvertrag mit dem Vermieter gemacht. Das bedeutet, dass er ihen auch nur mit Dir zusammen kündigen könnte. Das kann er nicht alleine, also ist der Mietvertrag, meiner Meinung nach, auch nicht gekündigt. Abgesehen davon sind ja auch Kündigungsfristen einzuhalten.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass ihr beide für das Aufkommen der Miete gemeinsam haftet, d. h. dem Vermieter ist es egal wer von Euch die Miete aufbringt. Wenn Dein Ex-Freund nicht mehr bezahlt, dann kann Dein Vermieter die Miete auch von Dir fordern. Dann könntest Du zusehen, wie Du die Hälfte der Miete von Deinem Ex wiederbekommst.

Da hast Du ein echtes Problem, aber zumindest schon mal einen Teil der Lösung.

Das Kündigungsschreiben Deines Ex ist schon mal die unbedingt notwendige Zustimmung zu einer Kündigung. Wenn Du jetzt auch kündigst oder schon gekündigt hast, wäre damit die fristgerechte Kündigung zum 30.11. oder 31.12. perfekt.

Bleibt noch das Problem der anteiligen Miete. Natürlich bist Du gegenüber dem Vermieter für die volle Miete verpflichtet. Nimm das nicht auf die leichte Schulter!

Die hälftige Beteiligung durch den Ex musst Du ggf. einklagen. Hierfür brauchst Du vermutlich einen Rechtsanwalt. Da mit bis zu 5 Monatsmieten schon ein ordentlicher Gesamtbetrag zusammen kommen kann, würde ich diesen Schritt jetzt schon machen.

Ihr Vermieter hat vollkommen Recht!

Das sogenannte Kündigungsschreiben Ihres Ex-Partners ist unwirksam!

Der Mietvertag ist gültig, Ihnen steht interpartis ein Anspruch gegen den Mitmieter bis zur Beendigung ds Mietverhältnisses zu.

Der Ex-Partner kann allerdings mit Ihnen gemeinsam das Mietverhältnis fristgerecht kündigen, weil er dort nicht mit Ihnen gemeinsam wohnen möchte.

Verweigern Sei ihm die Zustimmung zur Kündigung, kann er darauf vor Gericht erfolgreich klagen.

Bis dahin bleibt er in der mietvertraglichen Verantwortung dem Vermieter und interpartis Ihnen gegenüber.

Sie wären folglich in Konsequenz mittelfristig gut beraten, das alte Mietverhältnis einvernehmlich zu kündigen und den Vermieter zu bitten, Ihnen alleine anschließend einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben.

Dein Ex kann den Mietvertrag allein nicht kündigen. Ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Die komische Kündigung deines Ex ist unwirksam und somit bleibt er weiterhin Mieter und ebenso auch für alles voll haftbar.

Frau... Mit der ich nicht mehr zusammen bin, wird das Mietverhältnis weiterhin aufrechterhalten.

Schön dass er das so bestimmt. Kann er nur nicht. Warum macht eigentlich jeder die Rechnung ohne den Vermieter?  Das geht nur mittels eines Aufhebungsvertrages, der deinen Ex aus dem Vertrag entlässt. Damit müssen aber alle Vertragspartner einverstanden sein - du - dein Ex und vor allem der Vermieter.

Eine Mietrechtschutzversicherung hast du nicht? So wie er die Wohnungs "gekündigt" hat, gehe ich mal davon aus, dass er sich auf weitere Mietzahlungen seinerseits nicht einlassen wird, schließlich hat er ja "gekündigt"

Wenn du jetzt die Wohnung selbst mit einer dreimonatigen Frist kündigen würdest, wäre diese Teilkündigung genauso unwirksam. Und wenn ihr nicht auf einen Nenner kommt und der Vermieter auf stur schaltet, dann hängt ihr beide bis zum Sankt-Nimmerleinstag im Mietvertrag fest.



Anbei einmal sein Kündigungsschreiben:

...wie am 05.09.2016 telefonisch besprochen kündige ich mit sofortiger Wirkung das "angebliche" Und nie zustande gekommenen Mietverhältnis.

Das ist alles mögliche aber keine wirksame Kündigung.

Einer von mehreren Personen der Partei Mieter kann nicht gekündigt werden, ebenso kann eine von mehreren Personen einer Vertragspartei allein nicht kündigen.

Eine Vertragsentlassung wäre nur mit Zustimmung aller am Vertrag beteiligten Personen möglich.

Was genau jetzt dein Problem bzw. deine Frage ist erschließt sich mir nicht ganz.