Stationärer Blitzer Fahrer u. Beifahrer Gurtpflicht missachtet//Hilfe..?

7 Antworten

Die wollen nur Dein Bußgeld für zu schnelles Fahren. Möglichst so, dass Du nicht auf die Idee kommst, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Nur so bringt das automatisierte Verfahren genug Geld ein.

Das mit dem Gurt ist auf den Fotos meistens nicht gerichtsfest genug zu erkennen.

Knast.... Sofort knast....

Wird das mit dem nicht anschnallen überhaupt überprüft? So wie ich das weiß, wird ein Brief an den Fahrzeughalter gesand, ohne dass ein menschliches Auge sich die Bilder vorher ansieht. Der Beifahrer darf nicht zu erkennen sein... Persönlichkeitsrechte. 
Eine Identitätsprüfung und damit Bildmaterialsichtung geschieht erst wenn der Fahrzeughalter einspruch einlegt...

Also ich als Laien-Jurist kann dir empfehlen den kommenden Brief wegen des zu schnellen Fahrens ohne murren zu bezahlen um das mit dem Anschnall-Gurt nicht zu provozieren.

Punktsetzung  22.06.2016, 05:45

Dennoch sei gesagt, dass der Sicherheitsgurt so ziemlich eine die einzige verlässliche Lebensversicherung im Auto ist

Erstmal entspannen.  
Bei Fahrer muss auf den Fotos immer unkenntlich gemacht werden wegen weil Datenschutz.
Wegen deinem Gurt passiert nix.
Geschwindigkeit dann zeigt dann Tacho eh weng mehr an als was du eig fährst dann wird noch bissl was anbgezogen und die paar Euro kannst dir leisten.
Wenn das jetzt außerhalb der Ortschaft war.

Tobisz1992 
Fragesteller
 22.06.2016, 05:35

Hallo  Matze, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Leider war es innerorts und die Aussagen im Internet gehen weit auseinander Zwecks tateinheit..tatmehrheit // die einen sagen nur eines darf bestraft werden, der andere sagt beides wird bestraft weil wegen Handlungen.. usw.. Dieses lange warten auf den Bescheid wird der Horror für mich ^^..

Angenehmen Tag dir ;)..

Matzeee12345  25.06.2016, 04:13

Also ich würd mein hintern verwetten das nur eins geahndet wird. Lass es uns wissen wenn du Post bekommen hast

Tateinheit !

Fahren mit nicht angelegtem Sicherheitsgurt und Begehung eines Geschwindigkeitsverstoßes ist Tateinheit.

(OLG Hamm, DAR 2006, 338; OLG Rostock VRS 107, 461 und OLG Stuttgart, VRS 112, 59)

siehe hierzu auch Allgemeine Festlegungen im Tatbestandskatalog, Ziff. 6.1

Den fehlenden Gurt nehmen die nicht wahr. Du zahlst wahrscheinlich 15 € wegen 7 km/h zu schnell und fertig....