Sonderkündigungsrecht wegen Praxisschließung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Formaljuristisch gesehen hast Du Dich natürlich an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist zu halten.

Aber: Aus moralischer Sicht (und aus der Sicht eines normal denkenden Menschen) würde es Dir keiner verdenken, das Vertragsverhältnis mit einer kürzeren Frist zu kündigen - sollte es dazu überhaupt kommen.

Du wirst es doch wohl bis zum Jahresende schaffen, eine Arbeitsstelle ab dem 01.04.2018 zu bekommen.

Und falls nicht, würde ich persönlich (wäre ich in Deiner Situation) notfalls auch noch im Januar oder Februar 2018 zum 31.03.2018 kündigen.

Dann könnte der Arbeitgeber Dich zwar auf Schadenersatz verklagen, aber er wüsste auch, dass er dafür einen konkreten Schaden nachweisen und beziffern müsste, und dass sich deshalb kein Prozess lohnen würde - zumal die Praxis ohnehin schließt.

Ich sage an dieser Stelle immer: "Mut zur Lücke" - das gehört auch zum Berufsleben!

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Gruß @Nightstick 

verreisterNutzer  11.09.2017, 18:05

Ich ergänze:

Bevor Du mit einer kürzeren Kündigungsfrist als vereinbart (wie oben beschrieben) kündigst, fragst Du vorher den Arbeitgeber, ob er zu dem von Dir gewünschten Termin einen Aufhebungsvertrag schließen würde.

Wenn ja - gut, wenn nein, Kündigung wie oben beschrieben.

Normalerweise beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen. Die kann jedoch in bestimmten Fällen an die Kündigungsfrist des Arbeitgebers gekoppelt und somit länger sein.

https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/kuendigung/kuendigungsfrist-arbeitsvertrag/

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/ordentliche-kuendigung-kuendigungsfristen-3-arbeitsvertragliche-kuendigungsfristen_idesk_PI10413_HI568523.html

Deswegen solltest Du Deinen Vertrag einem Anwalt für Arbeitsrecht vorlegen.

zahnfeejessi 
Fragesteller
 10.09.2017, 22:07

Richtig, ich habe die gleiche Frist wie mein Chef. Deshalb 3 Monate! 

verreisterNutzer  10.09.2017, 23:19

Und wenn das so klar ist, braucht sie das auch keinem Rechtsanwalt vorzulegen!

johnnymcmuff  10.09.2017, 23:22
@verreisterNutzer

Die Frage ist aber ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt.

Auf der einen Seite ist natürlich das Interesse des Arbeitgeber, dass die Angestellten bis zur Schließung bei ihm arbeiten. Auf der anderen Seite will der Arbeitnehmer ja so schnell wie möglich eine neue Stelle haben. Was kann er dafür dass der Betrieb schließt? Wäre ein Verkauf nicht möglich?

verreisterNutzer  10.09.2017, 23:35
@johnnymcmuff

Meines Wissens nach gibt es deshalb kein Sonderkündigungsrecht - sonst hätte man davon schon einmal etwas gehört oder gelesen!

Anm.: Der AN kann zwar nichts dafür, aber man kann auch den AG nicht zu einer Weiterführung oder Verkauf zwingen.

zahnfeejessi 
Fragesteller
 11.09.2017, 13:13
@verreisterNutzer

Um Gottes Willen, ich will ihn nicht zwingen weiter zu machen und ein Verkauf ist immer noch seine Entscheidung. Mein Gedanke ist einfach nur ob ich schneller aus dem Vertrag komme weil es ja um meine Zukunft geht. Wenn mir eine Stelle angeboten wird für nächsten Monat, die aber in 3 Monaten  schon weg ist z. B., wäre das sehr ärgerlich 

johnnymcmuff  11.09.2017, 17:05
@zahnfeejessi

Deswegen sollst Du ja nach einem Sonderkündigungsrecht fragen oder halt schaue ob der AG Dich freiwillig vorzeitig aus dem Vertrag lässt.

verreisterNutzer  11.09.2017, 18:09
@johnnymcmuff

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht - siehe die Bestätigung darüber von @Robert Mudter.

Deshalb bleibt die von mir in meiner eigenen Antwort vorgeschlagene Lösung.

johnnymcmuff  11.09.2017, 19:38
@verreisterNutzer

Und ich bei meiner Antwort:

Man sollte den Vertrag einem Anwalt für Arbeitsrecht vorlegen.

verreisterNutzer  11.09.2017, 19:59
@johnnymcmuff

Das kann man, wenn man dafür Geld ausgeben will - ich sage bei diesem Sachverhalt: Hier ist das nicht unbedingt nötig!

Anm.: Ich habe schon oft genug Fragestellern zur Konsultation eines Rechtsanwalts geraten - wenn ich es vom Sachverhalt her für angebracht gehalten habe.

johnnymcmuff  11.09.2017, 20:18
@verreisterNutzer

Hat doch der Anwalt hier auch empfohlen, nur halt viel später als ich. :-)

verreisterNutzer  11.09.2017, 20:38
@johnnymcmuff

Dazu sage ich jetzt nichts...

johnnymcmuff  11.09.2017, 21:04
@verreisterNutzer

Dazu sage ich jetzt nichts...

Nicht einfach nur die Rosinen rauspicken:

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht - siehe die Bestätigung darüber von @Robert Mudter.

Sondern auch die Empfehlung von Robert Mudter akzeptieren:

Im Zweifelsfall würde ich auch immer die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag überprüfen lassen.

verreisterNutzer  11.09.2017, 21:43
@johnnymcmuff

DAS muss bitte schön die Fragestellerin selbst entscheiden - wir sind keine Hellseher, zumal wir den Arbeitsvertrag nicht vor uns liegen haben !!!

@johnnymcmuff, ich frage mich langsam, was Du mit Deinen dauernden neuen Einlassungen eigentlich bezwecken willst...

johnnymcmuff  11.09.2017, 21:51
@verreisterNutzer

@johnnymcmuff, ich frage mich langsam, was Du mit Deinen dauernden neuen Einlassungen eigentlich bezwecken willst...

Was ich damit bezwecken will?

Das es mehrere Wege gibt, wie Du selbst schreibst und das andere Antworten nicht falsch sind nur weil sie etwas anderes vorschlagen.

Du hast einen Vorschlag gemacht und der Anwalt und ich auch.

Letztendlich kann die Fragestellerin das entscheiden; wir zeigen ihr nur die Möglichkeiten auf.

Das Beste wäre natürlich, sie könnte sich mit dem Arbeitgeber einigen.

verreisterNutzer  11.09.2017, 22:21
@johnnymcmuff

Nun ist aber wirklich alles gesagt...!

Nein, ein Sonderkündigungsrecht hast du nicht. Rein praktisch gesehen dürfte der Arbeitgeber jedoch kaum Interesse haben dich an dem Arbeitsverhältnis festzuhalten.

Im Zweifelsfall würde ich auch immer die entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag überprüfen lassen. Ich habe im Laufe meiner Praxis doch einige Formulierungen erlebt, welche eine verlängerte Kündigungsfrist für beide Seiten fixieren sollten, aber dennoch unwirksam waren.

Natürlich stellt ja immer die Frage, welches Risiko besteht, wenn unter Beachtung der Grundkündigungsfrist gekündigt wird. Theoretisch kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen.....