Sollte ich die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben oder nicht?

10 Antworten

Dann unterschreibe sie nicht,dass darf nicht sanktioniert werden,du bekommst sie dann per Verwaltungsakt zugestellt !

Darin ist dann eine Rechtsmittelbelehrung enthalten,du kannst dann nach dem Erhalt innerhalb von 4 Wochen einen schriftlichen Widerspruch einlegen und diesen mit einer oder mehreren Begründungen am besten per Einschreiben mit Rückschein ans Jobcenter schicken und auf eine Reaktion warten.

Generell würde ich niemandem zur Unterschrift unter einer EGV raten, es ist immer sicherer die EGV als Verwaltungsakt zu erhalten, dagegen kann man Notfalls vorgehen, gegen die unterschriebene nicht.

Was die Maßnahme angeht, die hat nichts mit der EGV zu tun, in die können sie Dich auch ohne stecken, das läuft über die Zuweisung.

Das ist egal.

Die Auswirkungen sind die gleichen

Das ist oft nur zur Schönung der Statistik, da hast du völlig Recht. Unterschreib es trotzdem, dann hast du die wenigsten Probleme.

charis0110  06.03.2015, 08:41

Das sehe ich anders, denn die EGV bietet die Rechtsgrundlage zur Sklaverei. Das JC kann dann schalten und walten, wie es möchte und ein Rechtsstreit wird dann -mit Verweis auf den unterschriebenen Vertrag- zumindest schwieriger. Legt das JC den Inhalt des Vertrages hingegen per Verwaltungsakt fest, und kann man gut begründen, warum man eine vom JC vorgeschlagene Stelle nicht antreten kann/möchte, dann hat man über den Rechtsweg bessere Chancen.

ich denke - es bleibt dir nix andres übrig.....da sonst das Spießrutenlaufen anfängt....

alles Gute