Muss eine Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter unterschrieben werden und was passiert, wenn man diese nicht unterschreiben will?

7 Antworten

Wie Poldile schon geschrieben hat, hat die Verweigerung der Unterschrift keine unmittelbaren Folgen. Du wirst weder sanktioniert, noch werden deine Leistungen eingestellt.

Du kannst die Unterschrift einfach verweigern und abwarten, was passiert. Meist erhältst du den selben Text dann als Verwaltungsakt - was aber nicht unproblematisch ist, weil an einen Verwaltungsakt andere Anforderungen gestellt werden, als an eine Eingliederungsvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag). Im Ergebnis sind nicht wenige Verwaltungsakte nach verweigerten Unterschriften unter Eingliederungsvereinbarungen letztlich nichtig, weil wichtige Angaben fehlen, z.B. die exakte Bezeichnung des Zeitraums, innerhalb dessen Bewerbungen zu erbringen sind, fehlende Begründung des ausgeübten Ermessens bei der Zuweisung zu einer Maßnahme usw. Da gäbe es also diverse mögliche Angriffspunkte, falls man mit den Inhalten nicht einverstanden ist.

Bei einem Widerspruch gegen einen solchen Verwaltungsakt behält er trotzdem erstmal seine Gültigkeit. Du kannst dann auf Risiko spielen und dich einfach nicht dran halten: falls deinem Widerspruch abgeholfen wird, hättest du gewonnen, falls nicht, hättest du einen Sanktionsgrund geliefert. Aber auch dann müsste immer noch geprüft werden, ob du nicht einen wichtigen Grund hattest, deinen Verpflichtungen nicht nachzukommen.

Falls du durch einen Verwaltungsakt zu etwas unzumutbarem gezwungen werden sollst (Maßnahmen gelten rechtlich nicht per se als unzumutbar!), dann kannst du beim Sozialgericht die aufschiebende Wirkung deines Widerspruchs beantragen. Falls das Sozialgericht deinem Antrag entspräche, wärst du anschließend erst mit Abschluss des Widerspruchsverfahrens ggf. wieder an den Verwaltungsakt gebunden.

Wenn du grundsätzlich an einer Einigung über deine Eingliederungsbemühungen interessiert bist, aber die genauen Modalitäten das Problem sind, kannst du auch Gegenvorschläge machen. Die dürfte das Jobcenter nicht einfach mit einem Verwaltungsakt hinwegfegen, sondern müsste begründen, warum dein (realistischer) Gegenvorschlag nicht ausreichend sein soll. Im Prinzip darf man auch bei einem öffentlich-rechtlichen Vertrag Vertragsverhandlungen führen, nur tun das die wenigsten Menschen.

hallo,

eine EGV muss man nicht unterschreiben. du bekommst sie dann als VA (verwaltungsakt) zwangsweise per post zugestellt und aufgezwungen. du kannst dann aber gegen eine, als VA, aufgezwungene EGV widerspruch einlegen und notfalls vor das sozialgericht gehen. bis zum widerspruchsurteil oder gerichtsurteil behält der inhalt dieser EGV seine rechtskräftigkeit! bei all diesen oben genannten aktionen bekommst du weiterhin deine vollen leistungen. es gibt, unter garantie, keine sanktionen! lass dir von den anderen die sich nicht auskennen, keine angst machen! 

mfg

adrian19j  09.04.2017, 14:33

Hast du das schon mal gemacht? Oder woher weisst du das?

nein eine egv muss zu keiner zeit von dir unterschrieben werden. du hast das recht diese mit nach hause zu nehmen und sie mit änderungswünschen wieder einzureichen. in der regel hast du dafür 3-5 tage zeit.

wenn du garnichts tust und die egv ablehnst, dann wird sie per verwaltungsakt erlassen. das gibt dir die möglichkeit gegen diesen kannst du dann widerspruch einlegen und später bei abweisung des widerspruchs auch klage einreichen.

wenn der verwaltungsakt erlassen wurde, bist du verpflichtet dich punktgenau an die beinhalteten forderungen zu halten. eine nicht unterschriebene egv zwingt dich erstmal zu nichts

adrian19j  09.04.2017, 14:27

was ist der verwaltungsakt?

markusher  10.04.2017, 20:32
@adrian19j

wenn du die egv nicht unterschreibst, was du ja nicht musst, dann wird die gesamte kiste per verwaltungsakt erlassen -. also die egv von amts wegen. die musst du auch nicht unterschreiben, die wird dir übergestülpt ob du willst oder nicht. allerdings hast du hier den vorteil dass du widersprechen kannst.

In dieser Vereinbarung wird festgelegt wie man dich wieder ins Berufsleben integriert. Sollte also in deinem Interesse sein

Ifosil  31.03.2017, 16:18

In der Theorie stimmt das, aber in der Praxis hat sich immer wieder gezeigt, dass die Jobcenter dieses Landes aggressiv und menschen verachtend vorgegangen sind. 

Sagen wir es mal so, wie mit Arbeitslosen in unserem Land umgegangen wird, steht eigentlich im Widerspruch zum Grundgesetz und der Idee einer sozialen Demokratie. Dass aber mit den Erwerbslosen so umgegangen werden kann, liegt am kühlen Klima in Deutschland und das die breite Öffentlichkeit ehr Verurteilt als die Sache mal näher zu beleuchten. 

adrian19j  09.04.2017, 14:38
@Ifosil

Stimm dir zu, ganz schlimme Leute!

Du kannst einige Dinge in deiner EGV selbst gestalten.

Wenn du nicht innerhalb ein paar Tagen unterschreibst, kann die EGV als Verwaltungsakt geschickt werden.

Wenn du dann nicht unterschreibst, bekommst du keine Leistungen. Wenn du aber sicher bist, dass an der EGV was faul ist, stell sie mal im elo-forum.org ein. Falls es eine große Sache ist, evtl. vors Gericht gehen.

markusher  31.03.2017, 21:16

du redest absoluten blödsinn.

wenn er die egv nicht unterschreibt, dann wird eben ein verwaltungsakt erlassen. dieser ist nicht zu unterschreiben.

wegen einer nicht unterschriebenen egv werden keine leistungen eingestellt.

Laury95  31.03.2017, 21:39
@markusher

Wenn du meinst. Fordern und Fördern ist das Motto. Ohne EGV auch keinen Anspruch auf Leistungen. irgendwie logisch, oder nicht?

verreisterNutzer  03.04.2017, 11:50
@Laury95

Markusherr: Hier stimme ich dir uneingeschränkt zu!

Laury95: Nein, klingt nicht logisch. Denn es gibt keinen Grund und keine rechtliche Handhabe irgendjemanden zu einer Unterschrift zu zwingen. Somit auch keine rechtliche Grundlage aufgrund dessen Leistungen zu verweigern.

markusher  10.04.2017, 20:34
@Laury95

wieder falsch laury - eine egv hindert keine leistungen.keiner kann gezwungen werden einen einseitigen vertrag zu unterschreiben. denn diesen vertrag kann man nicht kündigen.

einen verwaltungsakt kann man angreifen und zur not nach widerspruchsfail auch in klage gehen.