Sind Verkehrsschilder gültig wenn sie nicht in der Strassenverkehrsordung erwähnt werden?

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Es gelten im öffentlichen Verkehrsraum nur die Verkehrszeichen, die vom Gesetzgeber vorgegeben und veröffentlicht wurden. Die Verkehrs- und Zusatzzeichen sind in der StVO wiedergegeben. Im Bereich des nichtöffentlichen Verkehrs kann ich anbringen, was ich möchte. Allerdings sollte man sich darüber im klaren sein, dass der Besitzer oder Grundstückseigentümer durch ein "Fantasiezeichen", dass amtlichen Zeichen ähnelt, auch etwas bekanntgeben möchte. Dort kann aber die Polizei in der Regel nicht tätig werden.

Im öffentlichen VK nicht, aber Vorsicht bei der Benutzung von teilöffentlichen oder privaten Flächen, wenn der Besitzer dort eigene Regeln erstellt hat. Ich erinnere nur an Parkhäuser! Dort erkennt man manchmal unbewusst und automatisch, nur durch das Ziehen des Parkscheines, die dubiosesten Reglungen an! Und wenn es sich nur um eine Parkgebühr von 20,- Euro/h handelt, wie es in einem renomierten Hotelparkhaus in Berlin der Fall ist!

Dies sind nicht gültige Zeichen. Nur die in der STVO aufgelisteten Zeichen besitzen auch eine Gültigkeit. Aber als Hinweis auf Privatgrundstücken können sie hilfreich sein um zu wissen was erwünscht ist.

gabs mal in den 80er Jahren auf privaten Grund.Verkehrsrechtlich ohne Bedeutung

boriswulff  24.10.2010, 23:52

Richtig. Solche Zeichen werden oftmals von privat Aufgestellt. Sie gelten dann nicht als Verkehrszeichen allerdings ist dann dem Schild zu entnehmen das hier das Halten unerwünscht ist.

Das sind die Haltverbotszeichen für Privatstraßen. Der Unterschied ist, du bekommst laut StVO kein Ticket für's Fakschparken. Allerdings kann der Eigentümer dich auf deine Kosten Umsetzen lassen. Denn du bist in seinem Bereich unter seinen Bedingungen.