Kann ich angezeigt werden,weil ich dort parke?
Hey,
ich bin nur am Wochenende zuhause und habe keinen eigenen Parkplatz für mein Auto. Hinter unserem garten ist ein Stück grünfläche,ca. 2 Meter breit. Auf dieser Grünfläche wurden Steine verlegt,so eine Art Bürgersteig.
Hinter dieser Grünfläche befindet sich eine Straße und direckt gegenüber liegen wieder Häuser. Das alles in einer Wohnsiedlung.
Ich Parke auf diesem kleinen Weg auf der Rasenfläche hinter unserem Garten. Aber jedes mal wenn ich das mache kommt sofort die Nachbarin raus und meint,ich soll verschwinden weil es ihr die "Sicht versperren würde" (Kann gar nicht sein,weil direkt dahinter die Tannen unseres Gartens sind)
Naja aufjedenfall parkt auch Ihr Sohn dort,andere Nachbarn auch ab und zu und stellen auch Ihren Anhänger ab.
Es gibt keine Schilder die dort das Parken verbieten.
Sie sagte mir ebend,wenn ich das Auto nicht sofort weg fahre, ruft sie die Polizei und zeigt mich an.
(Hier in der nähe gibt es keine andere Parkmöglichkeit für mich)
Kann Sie mich jetzt anzeigen,obwohl alle anderen auch dort parken und es keine Schilder verbieten ??
lg
7 Antworten
Sie kann dich nur anzeigen wenn ihr diese Fläche gehört. Es könnte aber auch sein, dass dieses Fleckchen der Stadt gehört und die kann dich ebenfalls anzeigen. Vorher kommt dann aber erst mal ne Mahnung. Hatte ich auch schon selbst erlebt wegen eines Autos das auf dem Bürgersteig vor dem Haus stand. Der gehörte der Stadt die daraufhin ne Mahnung geschrieben hatte. Sonnst ist weiter aber nichts geschehen.
Ja,die Fläche gehört der Stadt und liegt vor meinem Garten.Dazwische kommt noch eine Straße,dann erst Ihr Haus.
Das Parken auf einer Grünfläche ist kein Verstoß gegen die StVO. (OLG Köln, Beschluß vom 22.02.83, 3 Ss 65/83)
Es kann aber ein Verstoß gegen ein spezielles Landesgesetz oder eine Grünflächenverordnung der jeweiligen Stadt o. ä. sein.
U.U. ist es auch ein StVO-Verstoß (§ 12 Abs. 4 StVO), wenn es sich bei der Grünfläche um einen zur Straße gehörigen Grünstreifen handelt, z.B. zwischen Fahrbahn und einem abgesetzten Geh- und/oder Radweg.
Zu Zweifelsfällen kommt es häufig beim sogenannten Straßenbegleitgrün, wo nicht klar erkennbar ist, ob der Bereich noch zur Straße gehört oder nicht mehr.
Unbefestigtes, mit Bäumen oder Pflanzen versehenes Gelände am Rande eines Gehwegs gehört zum Gehweg, wenn es nicht von der Fläche, die betreten werden darf, erkennbar abgegrenzt ist (z. B. Zaun, Abschrankung u.dergl.) (siehe auch OLG Köln, VRS 93 452).
Das wurde auch vom OLG Düsseldorf so entschieden.
Ja,natürlich kann dich die Frau anzeigen.
Ich würde sie sogar dazu auffordern,denn du hättest nach allem,was du schreibst Nichts zu befürchten. Wenn es sich bei dem Grünstreifen um öffentlichen Grund und Boden handelt und das parken nicht durch Schilder verboten ist,dann ist es erlaubt,solange du niemanden behinderst.Der Ausblick der Dame spielt dabei keine Rolle.
Lass dich nicht einschüchtern....es kann der Friedlichste nicht in Frieden leben,wenn der böse (blöde) Nachbar es nicht will.
Keine Angst vor der Polizei...die würden die Rechtslage ein für alle mal klären und du hättest deine Ruhe.
POLIZEI-dein Freund und Helfer ;-)
das kannst du in der Tat....ich würde es sogar darauf ankommen lassen,denn die Polizisten würden der Dame schon erklären,was Sache ist und das sie Besseres zu tun haben,als Nachbarschaftsstreit zu schlichten....die Dame würde wohl nie wieder mit der Polizei drohen
Ihr Mann hat einen recht hohen Rang auf einem Polizeirevier haha,der hat sich da aber nie eingemischt
das lässt tief blicken.....vlt.wartet der aber auch nur auf einen Haftbefehl gegen dich...;-)
Dabei ist die Polizei gar nicht dafür zuständig, sondern das Ordnungsamt. (ruhender Verkehr - parken)
Ohjee....es wird kompliziert....da ist das SEK wohl nicht mehr weit. Ich vermute,die NSA oder Nordkorea stecken hinter all dem ;-)
Natürlich versperrst Du ihr die Sicht - auf Eure Tannen ;-)
"Sicht versperren" ist m. E. in dieser Situation kein Argument, und nach dem, was Du schreibst, sehe ich keinen Grund, warum Du dort nicht parken dürfen solltest ...
Da das weder eine ausgewiesene Stellfläche noch dein Grund und Boden ist, hat dein Fahrzeug dort nichts verloren. Und andere auch nicht.
Nicht jede Parkmöglichkeit muss als solche beschildert sein.
Und, darf man sonst nur auf Flächen parken die man sein Eigen nennt?