Sind Smileys urheberrechtlich geschützt?

3 Antworten

Hallo,

derjenige, der sein Urheberrecht/Nutzungsrecht an einem Smiley geltend macht, muß, damit er es durchsetzen kann und z.B. auch Lizenzgebühren verlangen kann, genau nachweisen, woher er das Nutzungsrecht hat. D.h., daß er in einer sog. Rechtekette beweisen muß, wer von wem das Recht rechtmäßig übertragen bekommen hat bis zu demjenigen, der es tatsächlich entworfen hat. Es gibt natürlich auch viele der "anfänglichen" und auch weiterer Smileys, die man kostenlos nutzen kann. Am besten ist, wenn man besondere, schon vorhandene Smileys verwenden möchte, bei dem scheinbar Nutzungsberechtigten mal nachzufragen, ob er die Nutzungsrechte/Urheberrechte hat und ob er berechtigt ist, eine Lizenz bzw. Unterlizenz (evt. auch kostenlos) zu vergeben. Dann kann man mit ihm diesen Vertrag schließen.

Im Grunde genommen unterliegen auch Smilies dem Urheberrecht... allerding is es da oft so, dass der Urheber nicht bekannt ist und viele Smilies schon allgemeingut geworden sind...

es gibt aber auch viele Smilies die unter einer GNU oder CC Lizens stehen - die darfst ohne weiteres verwenden (Wenn du die Lizensvereinbarungen einhällst natürlich)

Flarestar 
Fragesteller
 19.07.2010, 10:35

danke. :)

Bei Smileys dürfte das eine Frage der sog. Schöpfungshöhe sein. Dem Urheberrecht zugänglich sind nämlich nur solche Werke, die sich durch eine gewisse Originalität auszeichnen. Und da die Smileys letztlich in der Regel nicht besonders kunstvoll sind, wird ein Urheberrecht da normalerweise nicht eingreifen.

Es könnte aber ein Geschmacksmusterschutz eingreifen. Der Schutz als Geschmacksmuster setzt aber im Gegensatz zum Urheberrecht die Eintragung beim DPMA voraus. Das wird bei den Smileys auch nicht der Fall sein.

Im Regelfall solltest du die daher kopieren dürfen, solange du da keine gewerblichen Zwecke mit verfolgst.