Sind Ausgleichszahlungen erforderlich, wenn die vererbten Objekte unterschiedliche Werte haben?

4 Antworten

Ich sehe es so, dass da doch genau steht, wer was erhält. Ein Wertausgleich ist ja gerade durch das Testament eben nicht vorgesehen. Es muss ja nicht zwangsläufig jeder das Gleiche erhalten. Weshalb Deine Mutter das so aufgeteilt haben wollte spielt dabei sowieso keine Rolle.

Was den Inhalt der Immobilien angeht ist es m. E. so, dass das Objekt mit allem was sich darin befindet vererbt wird, da dahingehend ja nichts explizit vermerkt ist.

wenn das Testament gültig ist, gibt es keinen Wertausgleich solange der Pflichtteil nicht unterschritten wird. Schenkungen werden da mitgerechnet wenn nicht länger als 10 Jahre her.

Ein Testament ist IMMER beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Ihr habt euch strafbar gemacht!

hilflos99  06.07.2017, 14:20

Schwachsinn, es wird nur die Hand abgehackt mit der man es geschrieben hat

Die Frage ist zu umfangreich und zu diffizil für diese grundsätzlich laienhafte Community. Sie sollten die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übertragen, der sich mit den im BGB  (§§ 2032 ff.) geregelten Anrechungs- und Ausgleichungspflichten auskennt