Sichtschutz gegen neugierigen Nachbar
Hallo, uns nervt die Nachbarin, die eigentlich ganz nett ist, aber gerne trascht und alles wissen will und komplett in unser Privatbereich Einblick hat.
Ihr Haus wird quasi von unserem Hof, der direkt an ihr Gebäude reicht, wie ein "L " umschlossen. Zu beiden uns zugewandten Seiten hat sie Fenster Eines ihrer Fenster klebt direkt vor unserem Eingang mit 2,5m Abstand (eigentlich unzulässig, aber unser Voreigentümer hatte einem Nazi-Deal: Fenster gegen Persilschein).
Nun wollte ich den Hof sinnvoll nutzen und habe ein Holzunterstell mit Abstand 10cm von ihrer Hauswand errichtet: Sie reagierte prompt: " Stell das Ding doch an dein Haus, an meins darfst du das nicht und das behindert zudem meine Sicht". --> Ihre Sicht? Ausschliesslich auf meine Privatsphäre
Was kann ich auf meinem Grundstück das an ihrer Hauswand endet stellen? Einen offenen Unterstell? Wie kann ich mich schützen?
Antwort wäre genial
2 Antworten
Der Grenzabstand von 2,50m ist früher in allen Bauordnungen vorgeschrieben gewesen und noch heute in einigen Bundesländern der vorgeschriebene Mindestabstand. Hat also mit "Deal" und "Nazi" nichts zu tun.
Die Einsicht auf fremde Grundstücke ist durch das öffentliche Baurecht nicht verboten.
Sichtschutzwände müssen den Mindestgrenzabstand nach Landesbauordnungen, also entweder 3,0 m oder 2,50m einhalten.
Einfriedungen müssen unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden, sind aber durch das öffentliche Baurecht in ihrer Höhe beschränkt (je nach Bundesland verschieden, meist 1,80m) Diese Zäune dürfen, wenn es nicht in einer Ortsgestaltungssatzung geregelt, auch "geschlossen" sein, d.h. z.B. als Mauer oder geschlossene Holzwand. In der Landesbauordnung steht auch, dass derartige Einfriedungen bis zu einer bestimmten Höhe baugenehmigungsfrei sind, d.h. Du brauchst zu ihrer Errichtung die Nachbarschaft nicht zu fragen.
danke für die Antwort, das Fenster der Nachbarin dürfte schon aus Brandschutzgründen eigentlich nicht da sein, aber ist nun seit 50 Jahren Bestand. Eine Einfriedung macht wenig Sinn, da der 8m hohe Korridor zwischen ihrem und meinem Haus eben durch ihre Hauswand begrenzt wird. Kann ich diesen Korridor wenigsten überdachen oder irgendetwas hinstellen? So scheint es mir als reines (beobachtes) Wegerecht zu verkommen