Abstand vom Sichtschutzzaun zum Nachbarn?
Hallo
Wir haben ein Haus in Bayern. Direkt am Haus ist eine Terrasse angebaut. Die Grenze zum Nachbarn ist vorne 47 cm, hinten 42 cm von der Hauswand entfernt? Das Haus mit Terrasse ist 23 m lang. Ist einstöckig, also ebenerdig und die meisten Fenster gehen zum Nachbarn hin. Ein Bebauungsplan für das Dorf besteht nicht. Da es nun vom Nachbarn aus Streit gibt wurde von unserem Nachbarn ein Sichtschutzzaun errichtet. Der Sichtschutz ist 2 m hoch. Und zwar direkt an unserer Terrasse. So das wir nicht mehr auf unser Grundstück ( 47 cm ) können. Uns wurde auch angedroht das der Sichtschutzzaun auf die ganze Haus länge erweitert wird. Auch wenn Sie die 47 cm einhalten würden, würden Sie uns damit das Licht nehmen und wir würden auf die Sichtschutzwand starren. Das schwierige ist, das kein Bebauungsplan besteht. Kennt sich da jemand aus. Wie weit muss der Sichtschutz von meiner Hauswand weg bleiben. Im voraus vielen Dank für eure Antworten. Gruß burzel
2 Antworten
Also bei uns in Sachsen sind es 1,99m und zwar als direkte Grenzbebauung. Ohne Baugenemigung, und ohne den Nachbarn zu Fragen.
Wenn das Teil 1,99m hoch ist und direkt an der Grundstücksgrenze steht, ist es rechtens. Auch wenn er sein ganzes Grundstück damit abgrenzt.
Auf eurem Grundstück darf er gar nichts bauen, das darf er nicht erst betreten.
Ob es in Bayern anders ist als in Sachsen, weiß ich nicht.
Wenn er es 47cm auf eurem Grundstück gebaut hat, muß das Teil auf jeden Fall erstmal wieder weg. Und ansonsten beim Bauamt nach den Bayrischen Gesetzen fragen. Das ist regional sehr unterschiedlich.
.... Kennt sich da jemand aus , ja das Landratsamt 🍀🐛
Die Vorschriften sind oft von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich
Herzlichen Dank für eure Antworten
Recht herzlichen Dank für deine Antwort