Ist Sex mit Behinderten erlaubt?

9 Antworten

Prinzipiell, natürlich. 

Es kommt aber auch auf Art und Schwere der Behinderung an. 

Handelt es sich allein um eine körperliche Behinderung, ist es selbstverständlich erlaubt. Der / die Behinderte ist im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, und kann dem dementsprechend zustimmen. 

Sprechen wir von geistigen Behinderungen, kann es nur eine Einzelfallentscheidung sein ob es "legal" wäre oder nicht. 

Auch geistig behinderte Menschen haben sexuelle Bedürfnisse... Selbstverständlich ist ihnen das Ausleben ihrer Sexualität erlaubt wann und mit wem sie das möchten.

Die Abgrenzung zum Missbrauch haben andere User schon beantwortet.

Ja aber die sollte schon wissen was sie da tut! Wenn du es schaffst sie zu überreden damit sie was tut wovon die eigentlich keine Ahnung hat wäre das echt mies!

Mixos 
Fragesteller
 17.08.2017, 11:20

ja das denk ich mir nämlich grade..  KANN ein geistig behinderter mensch überhaupt mündig entscheiden was er da tut?

verreisterNutzer  17.08.2017, 11:21
@Mixos

Jetzt gehts aber echt los. *kopfschüttel*

Mixos 
Fragesteller
 17.08.2017, 11:24
@verreisterNutzer

ey ist ne erstgemeinte frage.. 

wenn ein erwachsener, mündiger typ.. gezielt geistig beeinträchtigte meschen versucht zum sex zu .. überreden.. ist das dann nicht ausbeutung ? .. bzw. missbrauch? .. 

verreisterNutzer  17.08.2017, 11:30
@Mixos

...dann müsste man auch diskutieren, ob ein 14 jähriger mündig ist, über Sex zu entscheiden!!!

Tuehpi  17.08.2017, 11:34
@verreisterNutzer

Hat man offensichtlich vor dem festlegen dieser Altersgrenze, und ist zu dem Schluss gekommen das ein 14 jähriger prinzipiell mündig genug dazu ist. 

Wie andere hier schon zutreffend beantwortet haben, ist das grundsätzlich schon möglich und auch erlaubt. Aber die Grenze zu sexuellem Missbrauch kann da unter Umständen sehr unscharf sein.

Die relevanten Paragraphen  aus dem STGB nämlich §174, §174a, §174c und §177 wurden ja schon genannt. Zusätzlich möchte ich noch auf eine Formulierung in §182 hinweisen. In Absatz 3 wird nämlich davon gesprochen, dass die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt werden könnte. Das betrifft in diesem Fall über-21-jährige, die mit unter-16-jährigen sexuellen Kontakt haben, was grundsätzlich legal ist, wenn der jüngere Partner über 14 ist, aber eben nicht, falls dem jüngeren Partner eine "fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" attestiert werden würde, wovon bei geistig behinderten Jugendlichen grundsätzlich auszugehen wäre.

Den gleichen Grundsatz könnte man generell auf alle sexuellen Kontakte mit geistig Behinderten Personen anwenden, indem man sich fragt: "Besitzt diese Person die effektive Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung?" Wenn man diese Frage zweifelsfrei bejahen kann, kein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne der §174, §174a, §174b oder §174c STGB besteht und die sexuellen Handlungen einvernehmlich erfolgen steht dem gemeinsamen Spaß eigentlich nichts im Wege.

Wenn das verboten wäre, dürften Nazis, Braune, Chauvis und Machos keinen Sex haben.

Es gibt einige wenige Ausnahmen, wo Sex mit Behinderten jeder Art strafbar sein kann.

Geregelt ist das im StGB, §174,

https://dejure.org/gesetze/StGB/174.html

speziell


§ 174a
Sexueller Mißbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen

sowie


§ 174c
Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses



Im übrigen kommen hier die Regelungen des §177 zur Anwendung, unabhängig davon, ob der Andere behindert ist oder nicht.

https://dejure.org/gesetze/StGB/177.html