Schwester Erbe auszahlen?

9 Antworten

ihr seid eine gleichberechtigte Erbengemeinschaft - Papi hatte nur euch 3 Kinder. Ob Sie eine Halbschwester ist, spielt keine Rolle.

Ohne Testament zu gleichen Teilen. Nix Pflichtteil, das könnte nur per Testament verfügt worden sein.

Beim Erbe kommt es auf die Verwandschaft an und nicht darauf ob jemand da war. Letzeres kann natürlich dahingehend eine Rolle spielen, wie der Erblasser sein Testament verfasst. Dabei ist der Erblasser natürlich frei. Hat der Erblasser kein Testament gemacht, erben alle Kinder zu gleichen Teilen.

Ein Erbe wird aber nicht ausgezahlt, sondern auseinandergesetzt. Alle 4 Erben sind ja gleichberechtigt.

Gibt es ein Testament?

Ist es das leibliche Kind von eurem Vater?

Ist es jetzt rechtens dass sie also unsere halbschwester die seit 10jahren nicht da war ein Viertel des Erbes einfordert obwohl sie bei Krankheit usw nie da war?

Ja, jedes Kind erbt gleichberechtigt zu den weiteren Kindern des Erblassers. Das Erbrecht berücksichtigt nicht das Verhältnis, sondern die Verwandtschaftsbeziehung von Erblasser zu Erben: Man kann sogar erben, ohne den Erblasser gekannt oder jemals gesehen zu haben.

ob sie erbberechtigt ist, sagt das testament, das wir nicht kennen.