Schulpflichtig - wie lange? NRW

9 Antworten

§ 38 Schulpflicht in der Sekundarstufe II (1) Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule (§ 22 Abs. 4) oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. (2) Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende schulpflichtig. (3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II. Absatz 2 bleibt unberührt. (4) Die Schulpflicht endet vor den in Absatz 2 und 3 festgelegten Zeitpunkten, wenn nach Festlegung in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die bisherige Ausbildung den weiteren Schulbesuch entbehrlich macht oder die obere Schulaufsichtsbehörde im Einzelfall eine entsprechende Feststellung trifft. (5) Wer nach dem Ende der Schulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnt, ist berechtigt, die Berufsschule zu besuchen, solange das Berufsausbildungsverhältnis besteht.

du bist zu neun jahren verplfichtet, sogar dann, wenn du es nur wegen sitzenbleibens es nur bis zur achten klasse geschafft hast. heisst, wenn man sehr arg negativ auffällt, kann man nach 9 jahren von der schule verwiesen werden und keine andere schule ist dazu verpflichtet, einen aufzunehmen. in solchen fällen klingelt die polizei dann nicht mehr wegen schulschwänzens, sondern schon wegen straftaten. konkret: schulpflichtig ist man 9 jahre lang. (hauptschüler, die nach der 9ten klase eine ausbildung gefunden haben, können auch nicht mehr dazu verpflichtet werden, die 10te zu machen)

PWalsum  13.05.2012, 18:51

Wer eine Ausbildung gefunden hat, geht auch zur Schule...

Die Schulpflicht untergliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren (Schulpflicht in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I - § 37 SchulG) und eine sich anschließende Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchulG). Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die Schulpflicht in der Sekundarstufe II wird durch den Besuch der Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden. Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist.

Man ist bis 18 schulpflichtig, wenn du nach dem Abschluss keine Ausbildungsstelle findest musst du zu einem Sonder-Förderungsprogramm und trotzdem in die Schule (so eine Klasse gibts an meiner Berufsschule

Die offizielle Schulpflicht endet mit Volljährigkeit. Bleibt man 2 mal sitzen, ist man 18 und im 12. Schuljahr.