Was mache ich in der Überbrückungszeit bis zur Ausbldung?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo senselesss,

Du kannst Dich auch jetzt noch für dieses Jahr um einen Ausbildungsplatz bewerben. Viele Ausbildungen fangen erst am 1.9. bzw. 1.10. an und es gibt noch freie Plätze. Ich empfehle Dir aber, in jedem Fall vorher in den Unternehmen anzurufen, um herauszufinden, ob dort ausgebildet wird und ob es noch einen freien Platz gibt. Der Anruf hat außerdem noch weitere Vorteile, nämlich

- dass Du wertvolle Zeit sparst, weil Du sofort eine Rückmeldung bekommst,

- dass Du den richtigen Ansprechpartner in Erfahrung bringen kannst,

- dass Du Dich im Anschreiben auf das Telefonat beziehen kannst,

- dass Du Deine Kontaktfreudigkeit bereits im Vorfeld unter Beweis stellst und

- dass Du Zeit und Kosten für die schriftliche Bewerbung sparen kannst, wenn in einem Unternehmen nicht ausgebildet wird oder kein Platz für dieses Jahr mehr frei ist.

Kleinere Betriebe kannst Du auch persönlich besuchen. Mit etwas Glück brauchst Du dann gar keine schriftliche Bewerbung mehr. Falls doch, kannst Du gerne erstmal einen Entwurf hier einstellen (bitte vollständig und anonymisiert) und nach Verbesserungsmöglichkeiten fragen. Anregungen findest Du z. B. hier: karrierebibel.de/bewerbung-fuer-ausbildung/

Hast du auch schon an Praktika oder so gedacht?

senselesss 
Fragesteller
 13.08.2015, 21:53

Ja aber ich bin mir unsicher ob mich das von der Schulpflicht befreit..

voruebergehend  13.08.2015, 21:54
@senselesss

Aber du hast doch geschrieben, dass du deine 10 Pflichtjahre schon gemacht hast. Dann ist es jetzt doch kein Problem mehr, zu gehen?

senselesss 
Fragesteller
 13.08.2015, 22:12
@voruebergehend

Ja zu Schule muss ich nicht mehr aber da ich noch nicht volljährig bin muss ich was machen. Jobben ginge zum beispiel nicht.