Schulden bei der Krankenkasse? Mi derjährig?

5 Antworten

Wenn Du über Deine Eltern krankenversichert bist, sind die auch für die fälligen Beiträge verantwortlich. Also sind sie hier erst einmal in der Pflicht.

weißt du ob du gesetzlich oder privat versichert bist?

du hast doch bestimmt eine Versichertenkarte? was da da für ein Versicherungsname drauf?

Seodere 
Fragesteller
 05.08.2017, 21:42

Ich bin gesetzlich bei der AOK Nordwest versichert..

eulig  06.08.2017, 07:23
@Seodere

normalerweise ist man als Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei über Mutter oder Vater familienversichert.

eine Beitragsforderung ist nur dann der Fall, wenn ein Elternteil privat versichert ist und mehr verdient als der Elternteil der bei der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.

alles andere macht wenig Sinn.

Der Anspruch dürfte gegenüber deinen Eltern bestehen. Aber das ist nicht gerade mein Spezialgebiet.
Selbst wenn der Anspruch gegenüber dir bestehen würde, würdest du mit Erreichen der Volljährigkeit nur mit deinem bis dato vorhandenen Vermögen haften, was im Regelfall gegen 0 Euro tendieren wird.

Du bist über deine Eltern gesetzlich Krankenversichert das geht alles automatisch von deren Konto ab.

Kunterbunt23  06.08.2017, 17:50

Es gibt Ausnahmen. Die Familienversicherung ist z.B. nicht möglich, wenn ein Elternteil privat versichert ist, das andere gesetzlich, aber der privat Versicherte über einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. In solchen Fällen muss das Kind selbst versichert werden, entweder privat oder (wie hier der Fall) freiwillig gesetzlich. 

Als Minderjähriger konntest du gar kein Dauerschuldverhältnis eingehen. Folglich kannst du auch keinen Beitragsrückstand haben.