Schulden bei der GEZ. Rückwirkend loswerden mit Befreiungsbescheiden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich verstehe nicht, wie andere Leute sagen können, dass eine Befreiung rückwirkend nicht möglich ist, wenn sie keine Ahnung haben. Das ist bis zu 3 Jahren rückwirkend möglich. Kannst du selber auch nachlesen auf der Homepage des Rundfunkbeitragservice.

Dokumente hat man mehrere Jahre aufzubewahren. So Bescheide schmeißt man nicht so schnell weg.

WillowHexe 
Fragesteller
 22.07.2019, 20:42

Deine Antwort beruhigt mich gerade ungemein. Könntest du mir vielleicht sagen wo genau das auf der Seite steht? Ich bin gerade drauf, aber ich finde es leider nicht. Würde mich gerne selber nochmal vergewissern. Danke schonmal für deine Antwort.

WillowHexe 
Fragesteller
 22.07.2019, 20:50
@WillowHexe

Ich habs gefunden. Tatsächlich! Es ist eine neue Regelung so wie ich das sehe. Da habe ich, wenn es wirklich so klappt, echt Glück gehabt.

Ich frage mich nur, ob es dann auch möglich ist, meine bis jetzt geleisteten Zahlungen wieder zurück zu bekommen. Aber davon gehe ich nicht aus. Ich danke dir echt vom ganzen Herzen!

Renick  22.07.2019, 21:00
@WillowHexe
Aber davon gehe ich nicht aus.

Doch kannst du. Das wird zurück erstattet, nachdem die Befreiung bestätigt wurde.

Renick  22.07.2019, 21:07
@WillowHexe
Es ist eine neue Regelung so wie ich das sehe.

Die Änderung gilt seit 1.1.2017 wenn du es genau wissen möchtest. Zu diesem Datum wurden zuletzt Änderungen des Rundfunkbeitragstaatsvertrags wirksam.

WillowHexe 
Fragesteller
 22.07.2019, 21:16
@Renick

Ohh wow. Damit hätte ich echt nicht gerechnet. Ich war echt überzeugt davon, dass mich meine Unwissenheit nicht schützen würde und ich mich aus der Lage nicht so schnell retten könnte. Und das ich auch noch Geld wiederbekomme, übertrifft es echt. Du hast dir echt ein Sternchen verdient. Vielen Dank nochmal. :)

EXInkassoMA  23.07.2019, 08:07

Ich geb zu das ist mir auch neu das das rückwirkend geht. Bist Du Dir da sicher ?

Renick  23.07.2019, 08:47
@EXInkassoMA

Bitte schau die anderen Kommentare unter meiner Antwort an, dort habe ich den Link genannt, wo du selber nachlesen kannst. Ja ich bin sicher, diese Möglichkeit besteht seit 1.1.2017 und ist im Rundfunkbeitragstaatsvertrag aufgenommen worden.

Renick  24.07.2019, 09:39

Ganz lieben Dank für den Stern. Hoffe es gibt keine Schwierigkeiten, die alg2 Bescheide wieder zu bekommen.

Natürlich kannst du dich rückwirkend befreien lassen, das geht bis zu 3 Jahre zurück. Du musst nur die entsprechenden ALG II-Bescheide oder Bestätigungen des Jobcenters vorlegen. Du könntest sogar Geld zurück bekommen, wenn du es für Zeiträume bezahlt hast, in denen du ALG II bezogen hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
WillowHexe 
Fragesteller
 23.07.2019, 01:19

Vielen dank für die Antwort. Weißt du zufällig, ob ich bei den Freistellungsbescheiden eine Unterschrift raufsetzen muss? Sonst würde ich versuchen Sie mir nachher per Email nochmal zuschicken zu lassen, damit ich es gleich online verschicken kann. Besitze leider keinen Drucker, weswegen ich sie mir sonst persönlich abholen müsste oder per Post zuschicken lassen müsste, was an sich kein Problem wäre, nur wäre es per Email einfacher.

gorbi210  23.07.2019, 17:02
@WillowHexe

Entscheidend ist nur, dass auf dem Original eine Unterschrift ist oder falls das nicht der Fall ist, ausdrücklich vermerkt ist, dass der Bescheid, weil elektronisch erstellt, auch ohne Unterschrift wirksam ist.

Soweit ich weiß, gelten Befreiungen nicht rückwirkend.

da du die ratenzahlung akzeptiert hast, hast du auch die rechnung akzeptiert. Somit musst du die schuld begleichen, obgleich du befreit gewesen wärst.

EXInkassoMA  23.07.2019, 08:08

Das hätte da keine Relevanz

xxfistexx  23.07.2019, 12:07
@EXInkassoMA

wenn ich eine schuld anerkenne dann muss ich sie auch begleichen.

EXInkassoMA  23.07.2019, 14:24
@xxfistexx

Nicht in diesem Fall.

Befreiungen gelten nicht rückwirkend.