Schon wieder Hagelschaden am KFZ. Vor 2 Jahren schon mal ausbezahlt. und nun?

2 Antworten

Vollkasko versichert zu sein ist doch belanglos, da es sich um einen Schaden aus deren Teilbereich, nämlich der Teilkasko, handelt.

Du bist verpflichtet, den unreparierten Vorschaden wahrheitsgemäß anzugeben. Der Gutachter wird die Differenz berechnen und den Schaden durch den Versicherer ensprechend freigeben lassen.

Hagel ist TK. Wenn ihr nicht nachweisen könnt, dass ihr repariert habt, bekommt ihr deutlich weniger bis gar nix.

grubenschmalz  27.08.2015, 17:32

Ergänzung: vorher nicht beschädigte Teile werden voll bezahlt.

mrymen 
Fragesteller
 27.08.2015, 17:34

Aber auf der Motorhaube und Fahrertüre waren ja vorher keine Dellen! Nur am Dach!