Schmuck verkaufen Gewerbe oder Freiberuflich?

8 Antworten

Hallo Freundin,

Der Verkauf von Produkten ist keine freiberufliche Tätigkeit, hierin sind die Finanzämter eindeutig. Deshalb ist grundsätzlich jede auf Gewinnerzielung ausgerichteter Verkauf von Produkten als Gewerbe anzumelden, allerdings bieten die Anmeldungen den Passus des Kleingewerbes.

Damit brauchst sie nicht mit Vor- bzw Mehrwertsteuer zu jonglieren, darf jedoch nicht mehr als 17500 Euro im Jahr einnehmen. Selbst wenn sie einen Hauptberuf hat, gilt das.Als Kleingwerbetreibende kann sie ein Einnahmenüberschuss-Rechnung durchführen und denn Gewinn dann in der normalen Steuererklärung als Einkommen aus selbständiger Arbeit eintragen.

Soll der Schmuck nur in dem einen Lokal mitverkauft werden oder auch im Internet wird es wichtiger sein die Vermarktung des Schmuckes zu planen. Gerade im Schmuckbereich (aus dem ich komme) ist nur durch ein gezieltes Werbekonzept erfolgreich. Eine erste Hilfe könnte das "Adress- und Handbuch der Internet Werbung 2013" (www.jabez.de) sein.

Der SilverCoach.de

Sie sollte es als Kleingewerbe anmelden, so wie ich verstanden habe, ist sie Angestellte in dem Geschäft. Es gibt da den § 19, aber bitte erkundigen.

Was ist der Unterschied zwischen "freiberuflich" und einem "ganzen Gewerbe"?

Gibt es auch ein "halbes Gewerbe"?

Wenn sie alles ganz ordentlich machen will, geht sie auf die Gemeinde und zeigt die Eröffnung eines Gewerbes an. Kostet ca. 30 Euro.

Eine Kopie von der Anzeige geht an das Finanzamt. Die schicken dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Wenn man die Anleitung dazu liest, dann kann man den auch alleine richtig ausfüllen. In der Regel war es das dann, bis die Abgabe der jährlichen Steuererklärung ansteht.

Dort muss sie eine Anlage G abgeben und eine Gewinnermittlung dazu. Als Gewinnermittlung dürfte eine Einnahmenüberschussrechnung ausreichen. Da addierst sie erst alle ihre betrieblichen Einnahmen, dann alle ihre betrieblichen Ausgaben. Dann zieht sie letztes von ersterem ab. Das Ergebnis nennt sich Gewinn und ist für die Steuer maßgeblich.

Hier ist jetzt so viel widersprüchliches geschrieben worden, das es sinnvoll ist es zusammen zu fassen. Deine Freundin sollte einfach ein Gewerbe anmelden bei der Gemeindeverwaltung in der sie wohnt. Das hat nichts mit Finanzamt zu tun, das kommt später. Auch die Idee mit dem Freiberuflich ist Unsinn. Denn das ist ein Sonderrecht für universitär ausgebildete Architekten, Ärzte und noch einige wenige Katalogberufe.

Dann sollte sie alle Belege, die mit dem Gewerbe zu tun haben, sammeln und in einer einfachen Exceltabelle nach Eingangsreihenfolge mit den Nettobeträgen und der MwSt auflisten.

Die Einnahmen werden vielleicht unter 17500 im Jahr liegen, dann sollte sie keine einzige Ausgangs-Rechnung mit MwSt schreiben, weil sie sonst auf alle Umsätze MwSt abführen muss.

Später kommt dann ein Schreiben vom Finanzamt und da kann sie die Kleingewerbeoption für sich in Anspruch nehmen und entsprechend ankreuzen.

Mit freundlichem Gruß,

Heinrich Butschal

Hallo,

Ganz kurz gesagt. Nein sie muss es nirgends melden. Wir bieten auch Selbstgemachte Tücher unserer Angestellten an. Die es in der Freizeit macht. Nur wenn sie ins Big Buisness einsteigt und Tausende von Artikeln bewirbt. Dann sieht die Sache anders aus. Ansonsten der Aufwand Gewerbeamt,Steuerberater usw usw. Das lohnt nicht. Nur das sollte doch die Chefin auch Wissen ;-) Das mit dem Freibetrag etc.. Grüsse

T.

pacero 
Fragesteller
 18.06.2012, 17:05

also nicht einmal freiberuflich eintragen lassen?

Tobimontana  18.06.2012, 18:46
@pacero

Einfach gesagt nein. Natürlich ist eine Gewerbeanmeldung schnell gemacht. Auch wenn man §19 nutzt. Selbst versichern, Steuerberater etc. Das deckt sich nicht mit den Einnahmen. Und von Freiberuf redet man von katalog Berufen bestes Beispiel Grafiker und Journalisten. Aber was ist deine Freundin dann?? Das FA entscheidet ob das genehmigt wird oder nicht. Wenn sich als Beispiel 100Euro damit macht im Monat. Dann kräht danach kein Hahn. Wenn sie 500Euro macht dann ist das Meldepflichtig. Aber das weiss ein Qualifizierter Steuerberater besser. Das ist von der Region abhängig. Besseres Beispiel du darfst aus eigenen Artikeln bei Ebay bis zu 3000Euro Umsatz machen. Ohne Meldepflicht solange es dein Eigentum ist. Und du es nicht Gewerblich betreibst. Aber lasst den Quatsch mit dem Gewerbeamt. Erstmal schauen wie es sich entwickelt. Und was in die Kasse kommt. Zum Lesen: http://www.erfolg-als-freiberufler.de/freiberufliche-Taetigkeit.php

Geochelone  18.06.2012, 19:59
@Tobimontana

Zahlst du die Bußgelder und Steuernachzahlungen für den Fragenden, wenn er erwischt wird ? Wie kann man hier in der Öffentlichkeit jemandem raten die Gesetze zu brechen ????

Tobimontana  18.06.2012, 20:56
@Geochelone

Ok Schlaubi Schlumpf. Wo wird hier irgendein Gesetz gebrochen. Die Tipps die gegeben werden Melde das an.. etc.. Da würde die gute Dame Hunderte von Euros los. Für nichts. Also erstmal nach denken bevor du mich belehren willst. Geh doch mal auf einen Bastelmarkt und lass dir da die Gewerbescheine zeigen!!! Ich bin es Leid ständig Leute zu belehren. Die nicht den kleinsten Schimmer mit der Materie haben. Noch besser wenn jemand Autos putzt für 1Euro brauch er wahrscheinlich auch einen Gewerbeschein.. Gewerbeschein heisst mehr als nur ein Wisch zu Unterschreiben. Aber wie gesagt ich bin es Leid. Mich anfeinden und nicht mal begründungen bringen...

Terezza  19.06.2012, 21:18
@Tobimontana

Wenn mnan Waren verkauft und ein Einkommen dadurch erzielt, bzw. Umsatz macht, handelt es sich um ein Gewerbe. Das muß angemeldet werden Wenn eure Leute von euch Geld bekommen, müssen sie es versteuern. Oder habt ihr ne schwarze Kasse aus der ihr die Arbeiten bezahlt? - dann macht ihr euch auch strafbar. Oder fertigen die Leute die Tücher umsonst an? dann sind sie einfach nur dumm. Die Mitarbeiter, die eigene Ware an euch verkaufen - was sind die denn deiner Meinung nach? Etwa keine Lieferanten?

Geochelone  20.06.2012, 07:45
@Tobimontana

Wenn hier jemand Ratsuchenden gesetzeswidrige Tipps gibt, dann sollte der schon belehrt werden ! Und ob du es leid bist, ist nir ziemlich egal. Dann solltest du bei Themen, von denen du nix verstehst, einfach die Finger von der Tastatur lassen.

Wer ein Gewerbe ausübt - und das macht die Fragende - ist nach § 14 Gewerbeordnung verpflichtet, dies gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Mach man das nicht, ist es eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 Abs. 2 GewO und wird mit Bußgeld geahndet.

Im Gewerberecht ist es völlig unerheblich, ob jemand viel, wenig oder garnichts verdient. danach wird auch nie ein Gewerbeamt fragen. Die Absicht Gewinne erzielen zu wollen genügt schon.

Tobimontana  20.06.2012, 09:59
@Geochelone

Ich will sicherlich nicht streiten. Nur gib Rat der vernünftig ist. Nicht jeder wo etwas veräussert muss gleich ein Gewerbe Anmelden. Ich geh zu meinen Nachbern Rasen mähen. Oh GOtt ich böser Mensch.. ich sollte ein Gewerbe Anmelden als Landschaftsgärtner... Wenn ich etwas im bekannten Kreis veräussere ist das nicht gewerbepflichtig. Solange die Frau keine Stellfläche hat.Wo auf ein Gewerbe vermuten lässt. Dann ist das auch nicht starfbar. Wo sie Ware anbietet. Ist das nicht Pflicht. Das sagt dir jeder Steuerberater wird auch als "Liebhaberei" bezeichnet. Wenn man das Hobby zum Beruf macht. Ich weiss was §14 und 146 ist. Aber sie macht es ja als Hobby. Zum besseren Verständniss ich habe 5Jahre lange Tiffanny Lampen gemacht. Und beim Weihnachtsmarkt und in Blumenläden etc angeboten. Zum Finanzamt gefahren und die Sache abklären lassen. Jahresgewinn ca. 450Euro. Die Frau dort erklärte mir. Das es wenig Sinn hätte weil der Antrag abgelehnt "würde"(Dieses Recht hat das Finanzamt). Wegen der Summer der Einnahmen. Das liefe unter Liebhaberei/Hobby Wenn jemand ein Bild malt und es Verkauft muss er das auch nichtg gleich melden. Solange er es nicht in Ateliers selbst macht. Wenn sie die Bänder Ihrer Chefin gibt. Verkauft es die Dame nicht selbst also wer soll klagen?? Ein Jahresausgleich beim Steuerberater kostet 150-200Euro soll die gute das wegen 20Euro machen?? Also bitte.. das ist lächerlich immer sind solche Helden unterwegs die mit Gesetzen etc um sich werfen wo sie nicht verstehen.Aber bitte weiter so.. Das ist mir Sch.. egal.

@Pacero. Ruf bei der IHK an. Oder frag einen Steuerberater als solche wichtigen Fragen in einem öff. Portal zu stellen. Wo sich Hobby Propheten austoben. Mein Tipp Frag mal da nach wenn du IHK und SB nicht willst: http://www.forum-gewerberecht.de/ So ich verabschiede mich hiermit.

Tobimontana  20.06.2012, 10:11
@Tobimontana

@terezza. WIr haben keine Schwarze Kassen. Mir ist bewusst auf was du hinaus willst. Nur so einfach ist der Sachverhalt nicht. Erstens Kaufe ich die Tücher nicht an. Ich stelle nur aus auf komission. Und zweitens war ich mit Tanja die wo die Tücher macht. Beim Steuerberater weil sie es als 2tes Standbein machen möchte. Also ich bin mir schon bewusst was ich aussage. Nicht nur Hören Sagen sondern aus eigener Erfahrung. Und deshalb kann ich so manche Aussage hier nicht nachvolziehen. Und wenn man mich belehren will dann bitte richtig. Und nicht mit irgendwelchem Halb-Wissen. Und ohne Substanz und Ansatz.