Frage zum schmuckverkauf?

4 Antworten

Ich schätze, Du missverstehst diese AGB-Regelung. Der Shop möchte sicher ausschließen, dass die Produkte - so wie sie sind - gewerblich weiterveräußert werden.

Gegen den Verkauf als verarbeitete Schmuckstücke werden sie vermutlich nichts haben.

Deshalb würde ich an Deiner Stelle eine entsprechende und klärende  Anfrage an den Shop stellen.

larasofie86 
Fragesteller
 16.05.2016, 17:11

Ok ich bin vielleicht auch nicht in der Lage es zu verstehen, aber folgendes steht dort :

b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

Pudelwohl3  16.05.2016, 17:17
@larasofie86

Gut - so wie ich das verstehe, wird geregelt, dass Du die Dinge - auch unverarbeitet - sogar weiterverkaufen darfst. Solange allerdings Die Rechnung des Händlers von Dir noch nicht bezahlt wurde, möchte der Händler sich von Dir die Rechte an Deinen Käufer abtreten lassen.

Klingt ein bisschen kompliziert, meint aber so etwas wie "Solange sie nicht vollständig bezahlt haben, bleibt die Ware in unserem Eigentum".

Solange Du also Deine Rechnungen bezahlst, gibt es gar keine Probleme.

Pudelwohl3  17.05.2016, 10:31
@Pudelwohl3

Ich hab grad Deine Anfrage bei "Frag einen Anwalt" entdeckt und bin absolut sicher, dass die Auskunft des Anwalts falsch ist.

Warum schreibst Du nicht einfach dem Shop und lässt Dir von dort schriftlich bestätigen, dass Du uneingeschränkt Deine Produkte verkaufen kannst?

Ich bin sicher, dass das keine Probleme geben wird.

Pudelwohl3  18.05.2016, 10:45
@larasofie86

Guck mal. Ich hab mal bei einem Schmuckzubehörhändler (Perlenreich), der die gleichen AGBs verwendet, die Du gepostet hast, eine Anfrage gestellt, die ich Dir hier gern zur Kenntnis geben möchte:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde gern auf Ihrer Plattform Schmuckteile und Zubehör erwerben, zu eigenen Kreationen weiterverarbeiten und kommerziell vertreiben.

Bitte teilen Sie mir mit, ob es diesbezüglich von Ihrer Seite Einschränkungen für dieses Vorhaben gibt.

Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen

Die Antwort kam postwendend:

Sehr geehrter Herr xxxx,

das ist selbstverständlich möglich. Darüber hinaus bieten wir
Großhandelskonditionen an.

D.h. wenn Sie von bestimmten Produkten größere Stückzahlen benötigen, verringert sich der Preis.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. xxx
PerlenReich

  

Wahrscheinlich ist der Verkauf der Einzelteile verboten oder? Wenn du daraus ein Schmuckstück kreierst ist das ja wieder etwas ganz anderes.

Wenn Du die Sachen weiterverarbeitest, gilt das nicht. Nur wenn Du die Perlen quasi auspackst und neu verpackt verkaufst, ist das verboten. 

Auf etsy meinte ich !