Schlange in der Öffentlichkeit

4 Antworten

"Unfälle nahezu ausgeschlossen werden könnten"

  1. reicht nahezu nicht und 2. kann man das Verhalten eines Tieres NIE 100% sicher einschätzen. Woher sollen wir hier wissen, welche Strafen sich darauf ergeben können? Glaube nicht, dass sich jemand schon mal darüber Gedanken gemacht hat.
wenn diese ... klein wäre

Wenn sie klein wäre, dann wäre es vielleicht eine Riesenschlange, aber keine riesige Schlange.

Was wäre die Strafe dafür?

Es gibt sicher Gesetze und Verordnungen zum Umgang mit Reptilien etc. Die sind mir im einzelnen jedoch nicht bekannt, da ich keine exotischen Tiere halte.

vielen Dank für die schnellen Antworten!

Mit "nahezu ausgeschlossen" meine ich, dass man z.B. immer einen Sicherheitsabstand zu anderen Personen wahren würde.

Danke fastlink, deine Theorie klingt sehr plausibel.

Angenommen man hätte das Tier gerade auf dem Boden gefunden und kümmert sich nicht darum ob es nun eingezogen wird oder nicht. Denkt ihr man müsste noch andere Strafen erwarten?

Dann passiert folgendes.

Irgend ein wildes Tierfreundmenschlein (Du kennst den Typus, die in Tränen ausbrechen, wenn eine Katze eine Maus tracktiert und das SEK rufen, wenn der Erpel die Ente vergewaltigt) ruft bei dem Anblick die Polizei.... und die erscheint auch mehr oder minder lustlos, wie üblich wenn Leute anrufen und anstatt was Gescheitem mit so einer im globalen Gefüge geradezu lächerlichen Story rüberkommen, z.B. über verletzte Tauben und anderes Viechgetier.

Das Auge des Gesetzes jedoch erwacht vor Ort beim Anblick und erkennt - eine Schlange, ein Reptil, nicht einheimisch, Anmeldungs- wenn nicht gar Genehmingungspflichtig und in diesen Sekunden sicherlich auch für den Laien erkennbar nicht exakt artgerecht behandelt.

Sodann wird man das Tier beschlagnahmen und den Fall dem Veterinäramt zur Entscheidung vorlegen.

Dort sitzt am Tag darauf auch ein Beamter, der nichts so sehr fürchtet, wie emotional agierende Tierfreundgutmenschen, die bei nicht sofort und standrechtlich erfolgter Erschießung von vermeintlichen Tierquälern sogleich in zumindest hart an der persönlichen Beleidigung grenzenden Leserbriefen in lokalen Zeitungen reagieren von und sich schon deshalb tupfengenau die Vorschriftenlage auslegen und zu dem Schluss kommen, dass man Dir die Haltererlaubnis für dieses Tier zu entziehen und die Beschlagnahme aufrecht zu erhalten.

Auf gut Deutsch, das Viech hast Du gesehen. Weg isses.